LKR. ASCHAFFENBURG. Bereits im Februar hat die Polizei in Haibach rund zehn Kilogramm „herrenloser“ Cannabisprodukte sichergestellt. Die in der Folge von Staatsanwaltschaft und Polizei geführten umfangreichen Ermittlungen brachten nun zwei Männer im Alter von 23 und 25 Jahren in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht war entsprechenden Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt und hatte die Haft angeordnet.
Am Mittwoch, den 20.04.2022, haben Beamte der Kriminalpolizei Aschaffenburg mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei sowie der Zentralen Ergänzungsdienste Aschaffenburg die Wohnungen der Tatverdächtigen in Johannesberg und Haibach durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hatte zuvor die Durchsuchungen bei den Männern beantragt, nachdem sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens der Tatverdacht gegen die beiden Männer immer mehr erhärtet hatte, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel zu treiben.
Den Ermittlungen lag der Fund von über zehn Kilogramm Marihuana und Haschisch im Februar zugrunde. Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Haibach waren auf eine Tasche im Gebäude aufmerksam geworden, die niemandem zugeordnet werden konnte. Im Inneren befanden sich die später sichergestellten Betäubungsmittel. Die hinzugerufene Polizei beschlagnahmte das Rauschgift und veranlasste auch eine entsprechende Spurenuntersuchung. Das Ergebnis der Auswertung führte die Kripo und die Staatsanwaltschaft schließlich auf die Spur des 23-jährigen Tatverdächtigen, der selbst in dem Haus wohnte.
Die damit fortgeschrittenen Ermittlungen ließen schließlich den 25-jährigen Verdächtigen in den Fokus der Beamten rücken. Der Mann steht in dringendem Tatverdacht der Betäubungsmittellieferant des 23-jährigen Mannes zu sein, auf dessen Spur die Ermittler zu Beginn des Verfahrens gestoßen waren.
Im Rahmen der Durchsuchungen fand die Polizei noch weitere Betäubungsmittel im einstelligen Kilobereich sowie mehrere tausend Euro mutmaßliches Drogengeld und weitere Beweismittel, die allesamt sichergestellt worden sind.
Die beiden Tatverdächtigen wurden noch am gleichen Tag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 25-Jährigen wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gegen den 23-Jährigen wegen Beihilfe dazu. Die Männer wurden inzwischen an verschiedene Justizvollzugsanstalten überstellt.