Sonntag, 22. Dezember 2024
StartWeitere Übungseinheit der Bundeswehr im Landkreis Haßberge

Weitere Übungseinheit der Bundeswehr im Landkreis Haßberge

LANDKREIS HASSBERGE. In der Zeit vom 16. bis einschließlich 19. Mai hält die Bundeswehr eine Übung im Landkreis Haßberge ab, wobei sehr wahrscheinlich auch die Gemarkungsgrenzen der Stadt

Eltmann sowie der Gemeinden Oberaurach und Rauhenebrach berührt werden. Die Soldaten werden zu Fuß und in Rad-Fahrzeugen üben. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Schäden, die durch die Bundeswehrübung entstanden sind, können grundsätzlich formlos beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim (Anschrift: Bw-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim, Balthasar-Neumann-Kaserne, 97209 Veitshöchheim, Telefon 0931/9707-2600) gemeldet werden. Dort kann auch ein entsprechendes Formular angefordert werden.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

1. Private Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind unabhängig von der Höhe der Schadensforderung umgehend bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden.

2. Die Gemeinden leiten nach Prüfung des Sachverhaltes die Meldung, bzw. den hieraus

erstellten Antrag innerhalb zweier Wochen an das Bw-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim weiter.

3. Übungsschäden dürfen vor der Begutachtung durch die Geländebetreuungsstelle bei dem BW-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim grundsätzlich nicht beseitigt werden. Ist aus wichtigen Gründen die sofortige Schadensbehebung unbedingt erforderlich, kann mit

vorheriger Zustimmung des Sachbearbeiters bei dem Bw-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim der Umfang des Schadens – nicht jedoch die Berechnung der Instandsetzungskosten – durch einen sachkundigen Vertreter der Gemeinde oder des amtlichen landwirtschaftlichen Schätzers der Gemeinde, aufgenommen werden. Diese Feststellungen sind dem Bw-Dienstleistungszentrum zur Verfügung zu stellen. Ohne Rücksprache und ausdrücklichen Auftrag des Bw-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim können anfallende Schätzerkosten nicht erstattet werden.

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