LANDKREIS WÜRZBURG. Ab Freitag, 27. Mai 2022 ändert sich die Zugangsregelung zum Landratsamt Würzburg mit seinen Außenstellen: die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske entfällt. Dies gilt sowohl für die Mitarbeitenden als auch für Besucherinnen und Besucher.
Auf freiwilliger Basis kann selbstverständlich weiterhin eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden.
Der Zugang zum Haus I am Standort Zeppelinstraße 15 erfolgt wie bisher ausschließlich über den Besucherparkplatz. Die Nebeneingänge bleiben geschlossen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, arbeiten die Fachbereiche des Landratsamts auch weiterhin mit Terminvergabe. Ausgenommen bleibt die Zulassungsstelle in Würzburg, die ohne Termin aufgesucht werden kann. In Ochsenfurt ist eine Zulassung weiterhin nur nach Terminvereinbarung möglich.