KITZINGEN – Der PI Kitzingen wurden im Berichtszeitraum Freitagfrüh, 01.04.2022 bis Samstagfrüh, 02.04.2022, insgesamt acht Verkehrsunfälle gemeldet, bei denen lediglich Sachschäden entstanden und keine Personen verletzt wurden.
Drei der genannten Unfälle wurden durch die mittlerweile eingetretenen, winterlichen Straßenverhältnisse begünstigt, bzw. hervorgerufen, nachdem die beteiligten Fahrzeuge ins Schleudern gerieten und von der Fahrbahn abkamen.
Die Räum- und Streudienste im Landkreis waren durch die Wettervorwarnungen alarmiert und befanden sich im Einsatz.
Die PI Kitzingen weist darauf hin, einen eventuell geplanten Wechsel von Sommer- auf Winterreifen angesichts der derzeitigen Wetterlage zu überdenken.
Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sehen mindestens Verwarnunsgelder für Verstöße vor. Die gängige Aussage lautet, dass bei „winterlichen Straßenverhältnissen“, dazu gehören neben Schneeund Eisglätte evtl. auch entstehende Schneeverwehungen, entsprechend wintertaugliche Bereifung (Winter- oder entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresbereifung, sofern nicht anders vorgeschrieben) am Fahrzeug montiert sein muss.
Viele Fahrzeuglenker richten sich hier nach dem „O bis O-Motto“, welches den Zeitraum von „Oktober bis Ostern“ beschreibt und dieses Jahr, nachdem „Ostern“ in die Mitte des April fällt, sicher keinen schlechten Ansatzpunkt darstellt. Gesetzlich vorgegeben ist dieser Zeitraum aber nicht.