Montag, 07. Oktober 2024
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Geflügelpest: Aufhebung der Schutzmaßnahmen

Weiterer Rückgang des Seuchengeschehens ermöglicht vollständige Rücknahme

LANDKREIS SCHWEINFURT. Mit Beginn der warmen Jahreszeit ist das Geflügelpestgeschehen wie im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommt in seiner aktuellen Risikobewertung vom 03. Mai 2022 zu dem Ergebnis, dass das Risiko einer direkten oder indirekten Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelbeständen in Bayern durch Wildvögel nur noch als gering zu bewerten ist.

Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung können die seit dem 09. Dezember 2021 geltenden tierseuchenrechtlichen Einschränkungen für Geflügelhaltungen wieder aufgehoben werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt erlassen und tritt zum 12. Mai 2022 in Kraft.
Ab diesem Tag entfallen für Haltungen von Geflügel mit weniger als 1.000 Stück die verschärften Biosicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Trennung von Straßen- und Stallkleidung, Sicherung der Ein- und Ausgänge der Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt, Reinigungs- oder Desinfektionsmaßnahmen.

Ausstellungen, Märkte und Schauen mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind wieder zulässig. Auch das Fütterungsverbot für Wildvögel wurde aufgehoben und der mobile Handel mit Geflügel ist ohne vorherige tierärztliche Untersuchung bzw. Beprobung der Tiere wieder zulässig.

Die allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen für alle Geflügelhalter, unabhängig von der jeweiligen Seuchenlage, gelten allerdings unverändert weiter. Nähere Informationen hierzu sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu finden. Die freiwillige Beachtung der dort genannten Biosicherheitsmaßnahmen wird vom Veterinäramt zum Schutz der Gesundheit des gehaltenen Geflügels ausdrücklich empfohlen.

Bei Fragen erreichen Bürgerinnen und Bürger das Veterinäramt im Landratsamt Schweinfurt unter der Telefonnummer: 09721/55-310, per Fax an 09721/55-372 oder E-Mail an vetamt@lrasw.de.

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