Freitag, 29. November 2024
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Zu spät getankt und liegen geblieben – und nun?

Geht unterwegs der Sprit zur Neige und man bleibt mit dem Auto liegen, ist das nicht nur ärgerlich. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen droht zudem ein Bußgeld, denn ein leerer Tank gilt nicht als Panne. Der Automobilclub KS e.V. erklärt, was zu tun ist, wenn die Tankanzeige bedenklich in Richtung null wandert.

Angesichts hoher Spritpreise, aber auch gestiegener Energie- und Lebensmittelkosten müssen viele den Gürtel enger schnallen. Mitunter tankt der ein oder andere deswegen auch nicht mehr unbedingt jedes Mal voll, sondern begnügt sich mit einer halben Tankfüllung. Umso größer ist dann die Gefahr, dass einem der Sprit ausgeht und man mit dem Fahrzeug liegen bleibt. Was noch hinzukommt: Ab Anfang Juni senkt der Bund im Rahmen des Entlastungspakets die Energiesteuer auf Kraftstoffe für die kommenden drei Monate – 29,55 Cent/Liter sind es bei Benzin und 14,04 Cent/Liter bei Diesel. „Gerade Ende Mai mag daher manch einer versucht sein, das Tanken so weit wie möglich hinauszuzögern, um ab Juni vom Tankrabatt zu profitieren.

Wenn jedoch die Kontrollleuchte einen beinahe leeren Tank anzeigt, sollte dringend nachgetankt werden, zumal gerade beim Start der Spritpreissenkung mit einer verstärkten Nachfrage an den Tankstellen zu rechnen sein wird“, betonen die Verkehrsexperten des Automobilclubs KS e.V. Darüber hinaus empfiehlt Deutschlands drittgrößter Automobilclub für den Fall der Fälle stets einen Reservekanister im Fahrzeug mitzuführen. Vor längeren Fahrten ist es zudem ratsam, sich einen Überblick über das Tankstellennetz entlang der Strecke zu verschaffen, um auch bei weit auseinander liegenden Zapfsäulen gerüstet zu sein.

Spritmangel ist keine Panne

Grundsätzlich sollte sich jeder der Tatsache bewusst sein, dass ein leerer Tank keine Panne darstellt. So gilt Spritmangel im Gegensatz zu beispielsweise einem geplatzten Reifen oder einem Elektronikfehler des Autos als vermeidbar. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen drohen dementsprechend auch Bußgelder: Für unzulässiges Halten sind es 30 bzw. 35 Euro mit Behinderung; wer wegen eines leer gefahrenen Tanks auf dem Seitenstreifen parken muss, kann mit 70 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister belangt werden.

Ist der Sprit eines auf der Autobahn fahrenden Fahrzeugs jedoch trotz allem einmal unerwartet aufgebraucht, gilt es, sich im Prinzip wie bei einer Panne oder einem Unfall zu verhalten. Das heißt: Das Auto auf dem Seitenstreifen mit einem Warndreieck in ausreichender Entfernung von mindestens 150 Metern kennzeichnen und beispielsweise den KS-Notfall-Service benachrichtigen. Der Automobilclub KS e.V. steht auch in solchen Ausnahmesituationen seinen Mitgliedern selbstverständlich rund um die Uhr zur Verfügung.

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