Freitag, 29. März 2024
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Stadt Würzburg ersteigert zwei Ackerflächen außerhalb der Gemarkungsgrenze

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WÜRZBURG. Die Stadt Würzburg kam kürzlich zum ersten Mal bei einer Zwangsversteigerung von Grundstücken zum Zuge. „Wir hatten Erfolg“, freut sich Christian Grumbach, Leiter des Fachbereichs Immobilienmanagement im Finanzreferat der Stadt Würzburg. Er erklärt: „Der Stadtrat setzt die Wertgrenzen fest, bis zu denen wir steigern dürfen. In diesem Fall lag das Höchstgebot innerhalb dieser Grenzen und wir konnten für die Stadt Würzburg zwei Grundstücke zu einem vertretbaren Preis ersteigern.“

Tatsächlich durchforsten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Sachgebiet An- und Verkauf tätig sind, regelmäßig die Listen von Zwangsversteigerungen, die das Amtsgericht Würzburg auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt. „Wir interessieren uns in erster Linie für Ackerflächen in Würzburg und angrenzenden Ortschaften“, sagt Silke Baldauf aus dem Fachbereich Immobilienmanagement. Diese Aktivitäten dienen dazu, geeignete Pacht- oder Tauschflächen zu haben. Aus diesen Gründen liegen auch Grundstücke in angrenzenden Gemeinden im Fokus.

Bisher hatte die Stadt keinen Erfolg bei Versteigerungen, doch im November wurden acht Grundstücke verschiedener Größe in Rottendorf angeboten und bei zwei dieser Ackerflächen fiel der Hammer zugunsten der Stadt Würzburg. „Versteigerungen sind schon spannend“, berichten Silke Baldauf und Barbara Holakovsky. Holakovsky leitet die Fachabteilung Projektentwicklung und ist stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Immobilienmanagement. Beide waren mit den notwendigen Vollmachten beim Amtsgericht, um zu steigern. „Der Saal war fast bis auf den letzten Platz belegt, was auch daran liegt, dass alle zur Versteigerung stehenden Grundstücke gleichzeitig aufgerufen werden. Man muss sich sehr konzentrieren, um den Überblick über die einzelnen Höchstgebote zu behalten und zu schauen, bei welchen Flurstücken wir noch mitbieten dürfen und bei welchen das aktuelle Gebot unser erlaubtes Höchstgebot schon überschritten hat.“ Gebote erfolgen dann durch Handzeichen und Nennung des Flurstücks und des Betrags.

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Eine Zwangsversteigerung ist eine Veranstaltung mit viel Formalismus. Jeder und jede Bietende muss sich ausweisen, Privatpersonen müssen eine Sicherheitsleistung in Form eines Barschecks hinterlegen. „Nach fast vier Stunden waren wir immerhin bei zwei der acht Grundstücke Höchstbietende und konnten erstmals in einer Zwangsversteigerung zwei Grundstücke ersteigern“, summieren Holakovsky und Baldauf. Was nun mit den Ackerflächen aus Rottendorf geschieht: Auch sie werden als Pacht- oder Tauschflächen bereitgehalten und werden möglicherweise eines Tages gegen andere Grundstücke im Stadtgebiet eingetauscht.

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