Dienstag, 26. November 2024
StartStellungnahme der Stadtverwaltung Schweinfurt zum Grundstücksverkauf am Gottesberg

Stellungnahme der Stadtverwaltung Schweinfurt zum Grundstücksverkauf am Gottesberg

SCHWEINFURT. Eine Aufgabe der Stadtverwaltung ist es, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Stadt Schweinfurt zu unterbreiten. Auch und gerade im Wohnungsbau. Auf dem Areal am Gottesberg ist das möglich und auch aus stadtplanerischen Gesichtspunkten sinnvoll. Die Planungen unterstützen mit der Nachnutzung von Brachflächen die Innenentwicklung der Stadt Schweinfurt, wie sie bereits seit Jahren auch im Bereich der ehemals militärisch genutzten Flächen erfolgreich umgesetzt wird. Durch die Nutzung innerstädtischer Potentialflächen kann bei gleichzeitiger Beachtung bestehender Grünstrukturen vorhandener Bedarf gedeckt werden, ohne zusätzliche Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen.

Die Stadtverwaltung hat sich entsprechend dazu entschieden, für dieses Grundstück einen Vorschlag zu erarbeiten. Dies geschieht, in dem sie klärt, ob Interesse an einer Bebauung dieses Areals besteht und Angebote zum Erwerb abgegeben werden möchten. Liegen dann entsprechende Ideen und Angebote vor, kann die Verwaltung konkrete Vorschläge machen, über die dann Liegenschaftsausschuss, Bau- und Umweltausschuss sowie am Ende der Stadtrat entscheiden.

Soweit zu den bis dato für die Verwaltung normalen Arbeitsabläufen und zur bis dato üblichen Vorgehensweise (auf Grundlage der Geschäftsordnung der Stadt Schweinfurt) zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse.

Zum konkreten Fall: Am 05. Mai tagte der Liegenschaftsausschuss, in dem über das Vorhaben und einen möglichen Verkauf des Grundstücks am Gottesberg informiert wurde. Im Anschluss daran, am 05. Mai um 17:18 Uhr erhielten alle Mitglieder des Liegenschaftsausschusses das Exposé per Email – also noch vor Veröffentlichung des Bieterverfahrens.
Im Zuge der Fraktions- und Ausschussarbeit wäre es allen Mitgliedern des Liegenschaftsausschusses möglich gewesen, ihre Fraktionen oder Ausschussgemeinschaften über das Vorhaben zu informieren (nicht die Presse, denn der Liegenschaftsausschuss tagt prinzipiell nichtöffentlich).

Nachfragen an die Stadtverwaltung oder anderweitige Kontaktaufnahme bezüglich dieses Themas blieben aus.

Die Stadtverwaltung kann daher nicht nachvollziehen, dass ohne jegliche Nachfragen aus der Tatsache, dass es zu einer Sitzung eine Nachladung gab die Unterstellung wird, die Stadtverwaltung verheimliche Vorhaben oder arbeite vorsätzlich an den Stadtratsmitgliedern vorbei. Das verunsichert und verärgert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die gewissenhaft und zum Wohle der Stadt ihren Aufgaben nachgehen.

Daher möchte die Stadt Schweinfurt an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, die Sicht der Verwaltung zu diesem Prozedere darzustellen:

Alle wesentlichen Entscheidungen, nämlich ob das Grundstück verkauft wird und ob bzw. wie es bebaut wird sind im Verfahrensablauf sowohl im Liegenschaftsausschuss als auch im Bau- und Umweltausschuss und natürlich auch im Stadtrat vorgesehen.
Dass bereits vorab Grundsatzentscheidungen, ob solche Vorschläge zum Verkauf eines einzelnen städtischen Grundstücks überhaupt erarbeitet werden dürfen, getroffen werden, sieht die Geschäftsordnung der Stadt Schweinfurt schlichtweg nicht vor.

Das Vorhaben, der geplante Verkauf eines Grundstücks, wurde sowohl in der Tageszeitung als auch auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Bereits vorab wurden die Mitglieder des Liegenschaftsausschusses darüber informiert.

Es ist daher schlichtweg falsch, dass die Stadtverwaltung nicht informiert hat und das Liegenschaftsamt im Stillen ein Bieterverfahren eröffnet hat. Darüber hinaus ist klarzustellen, dass im Zuge der Bauleitplanverfahren die Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz herausgearbeitet und dargestellt werden. Der Erhalt des Baumbestandes hatte bereits im Bieterverfahren oberste Priorität und wird sich auch bei den Festsetzungen der Bauleitplanung niederschlagen.
Die finale Entscheidung über das Vorhaben obliegt dem Stadtrat.

RELATED ARTICLES

Meistgelesen