WÜRZBURG. Zwischen Moscheeweg und Neunerplatz wird durchgehend eine Fahrradstraße eingerichtet. Die Weißenburgstraße ist bereits Bestandteil der Hauptradachse 3 Würzburg-Zellerau und knüpft über den Moscheeweg und die Mainaustraße in den Mainwiesen an die Radachse 5 (Zell am Main – Randersacker) an. Sie hat damit eine wesentliche Erschließungsfunktion für den Radverkehr. Mit Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO im November kommen Fahrradstraßen auch in Straßen mit hoher Netzbedeutung für den Radverkehr in Betracht.
Kraftfahrzeuge werden die Weißenburgstraße in diesem Abschnitt weiterhin passieren dürfen, darauf werden Zusatzschilder hinweisen. Die Parkplätze bleiben erhalten. Die Neuregelung wird zu den Sommerferien umgesetzt.
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrer vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren, auf sie ist besondere Rücksicht zu nehmen. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen und dort parken, sofern sie mit einem Zusatzschild zugelassen sind. In der Weißenburgstraße sind Kraftfahrzeuge weiterhin zugelassen. Sie müssen sich aber dem Tempo des Radverkehrs anpassen, als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Auch für Radfahrer gilt Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Den Fußgängern gehören die Gehwege. Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehsteig fahren. Es gilt rechts vor links, wenn nichts anderes angeordnet ist. Überholt werden dürfen Radfahrer nur bei Einhalten des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter und der Höchstgeschwindigkeit. Die Fahrradstraße fördert den Radverkehr und ist für Radler sicherer, da Autos nur langsam und mit besonderer Rücksicht fahren dürfen.