Dienstag, 26. November 2024
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Mit über 3 Promille ein anderes Fahrzeug beschädigt – Hausverbot für Jugendliche nach Ladendiebstahl

BAD NEUSTADT/SAALE – Lkr. Rhön-Grabfeld. Ein 45-jähriger Fahrer stieß vor seiner Wohnanschrift beim Rückwärtsausparken gegen ein anderes, dort abgestelltes Fahrzeug und fuhr einfach weiter, ohne sich um die Regulierung des verursachten Schadens i.H. v. ca. 1000 Euro zu kümmern.

Zeugen, die den Vorfall beobachteten, sprachen ihn bei seiner Rückkehr auf den Unfall an, was er jedoch ignorierte und im Mehrfamilienhaus verschwand. Als er den hinzugerufenen Polizeibeamten seine Wohnungstüre öffnete, nahmen diese starken Alkoholgeruch bei dem Mann wahr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 3,2 Promille.

Der Mann wurde zur Dienststelle gebracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Neben der Verkehrsunfallflucht muss er sich nun auch wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten.

Hausverbot für Jugendliche nach Ladendiebstahl

BAD NEUSTADT/SAALE – Lkr. Rhön-Grabfeld. Drei 17-jährige Teenager gingen am vergangenen Montag, um 07:30 Uhr, gemeinsam in einen Einkaufsmarkt in der Meininger Straße, um einzukaufen.

An der SB-Kasse bezahlte eine von Ihnen den Einkauf der gesamten Gruppe im Wert von 9,68 Euro, incl. eines Donuts. Anschließend wurde ihr Kassenzettel von einer Mitarbeiterin des Marktes kontrolliert und festgestellt, dass sich in der Bäckertüte noch weitere Backartikel im Wert von 1,87 Euro befanden, die die Gruppe beim Bezahlvorgang nicht angegeben hatte.

Neben einer zu erwartenden Anzeige wurde allen beteiligten Jugendlichen ein Hausverbot für die Dauer eines Jahres ausgesprochen.

Bei Verkehrskontrolle mehrere Verstöße des Fahrers festgestellt

BAD NEUSTADT/SAALE – Lkr. Rhön-Grabfeld. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am frühen Dienstagmorgen wurde ein Lkw-Fahrer in der Besengaustraße überprüft. Neben mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen stellten die Beamten weitere Verstöße bei diesem fest. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen, u.a. wegen Missachtung des Güterkraftverkehrs- und des Fahrpersonalgesetzes. Da er zudem keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen konnte, wurde die Weiterfahrt bis zur endgültigen Klärung unterbunden.

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