Freitag, 19. April 2024
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Corona: Gesundheitsamt Schweinfurt informiert über aktuelle Isolationsregelung

Wichtige Informationen zu Isolationsdauer und zur Beendigung der Isolation

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LANDKREIS SCHWEINFURT. Die Corona-Fallzahlen befinden sich weiterhin bundesweit auf einem hohen Niveau. Zum Stichtag 27. Oktober 2022 weist das Robert-Koch-Institut eine 7-Tage-Inzidenz von 503,7 für den Landkreis und 418,0 für die Stadt Schweinfurt aus. Um sich selbst und andere vor einer Infektion zu schützen, ist in Zeiten gelockerter Corona-Schutzmaßnahmen ein umsichtiges und eigenverantwortliches Handeln der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Insbesondere die Einhaltung der verpflichtenden Isolationsregelungen bei einem positiven Coronatest sind entscheidend, um Infektionsketten zu unterbrechen. Das Gesundheitsamt informiert erneut über die aktuell gültigen Vorgaben.

Richtiges Vorgehen bei positivem Coronatest

Als positiv getestet gelten Personen, die bei einem PCR-Test oder Schnelltest einer offiziellen Schnellteststelle positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die Isolation beginnt mit der Abnahme des Tests (Abstrich) und endet frühestens nach Ablauf von 5 Tagen bei mind. 48-stündiger Symptomfreiheit. Bei anhaltenden Symptomen verlängert sich die Isolation bis zum Eintreten der 48-stündigen Symptomfreiheit, endet allerdings spätestens nach Ablauf von 10 Tagen. Die Berechnung der Isolationsdauer beginnt am Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Tag 1 der Isolation ist also der erste Tag nach der Abstrichnahme des Antigen- oder Nukleinsäuretests.

Zeigt ein selbst durchgeführter Test (Selbsttest) ein positives Ergebnis, sollten sich Betroffene selbstständig isolieren und einen Bestätigungs-PCR-Test vereinbaren. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, schließt sich die oben genannte mindestens 5-tägige Isolation ab dem Tag der Abstrichnahme des PCR-Test (nicht Selbsttest) an.

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Keine Freitestung zur Beendigung der Isolation erforderlich

Zur Beendigung der Isolation ist keine Abschluss- oder Freitestung erforderlich. Entscheidend ist eine mindestens 48-stündige Symptomfreiheit der betroffenen Person.

Eine freiwillige erneute Testung vor Beendigung der Isolation sollte ausschließlich Zuhause mittels Selbsttest erfolgen. Das Aufsuchen von Testzentren während der Isolation kann einen Verstoß gegen die geltenden Isolationsregeln darstellen. Ist der Selbsttest positiv, wird keine erneute Isolationspflicht und auch keine Verlängerung der bereits bestehenden Isolationspflicht begründet. Weder ein vor Beendigung der Isolation freiwillig durchgeführter Antigentest (unabhängig davon, ob dieser durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person durchgeführt oder überwacht wurde oder ob es sich um einen Selbsttest handelt), noch ein PCR-Test haben eine erneute Isolationspflicht oder eine Verlängerung der bestehenden Isolationspflicht zur Folge.

Unabhängig von der Pflicht zur Isolation wird eine freiwillige Selbstisolation bei erneuter positiver Testung dringend empfohlen. Für eine Krankschreibung wenden sich Bürgerinnen und Bürger an Ihre Hausarztpraxis.

Informationen online abrufbar

Nähere Informationen zum Vorgehen bei einem positiven Coronatest finden Bürgerinnen und Bürger unter www.landkreis-schweinfurt.de/positivertest

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich zudem auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/infektion/

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