SCHWEINFURT. Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Mai 2021 beschlossen, die Tempo 30 Zone Innenstadt zu erweitern. Innerhalb des Stadtrings (Landwehrstraße, Gunnar-Wester-Straße, Schultesstraße, Rusterberg, Paul-Rummert-Ring, Am Oberen Marienbach, Fehrstraße, Am Obertor, Niederwerrner Straße und Friedrich-Ebert-Straße) soll grundsätzlich Tempo 30 gelten. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll ab dem 23. Juli 2022 erfolgen. Ausgenommen aus der Tempo 30 Zone wurde die Luitpoldstraße, da hier die rechtlichen Gegebenheiten für Tempo 30 ohne einen Umbau der Straße nicht geschaffen werden können.
Für Tempo 30 Zonen gelten besondere Regelungen. Unter anderem gilt für Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone grundsätzlich die Vorfahrtregel „rechts vor links“. Aus diesem Grund werden die Vorfahrtsregelungen geändert und nicht mehr zulässige Markierungen entfernt. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Friedrich-Stein-Straße, Wilhelmstaße, Gabelsberger Straße, Feldgasse, Seestraße, Spitalseeplatz, Anton-Jackel-Weg, Roßbrunnstraße, Neutorstraße, An den Schanzen, Neue Gasse und Kornmarkt.
Zunächst werden die Zonenschilder an den jeweiligen Zufahrten aufgestellt. Im Anschluss werden an den betreffenden Kreuzungen die Vorfahrtsregelungen „rechts vor links“ umgesetzt, indem die vorfahrtsregelnde Beschilderung entfernt wird. Zeitgleich werden die zugehörigen Markierungen sowie die Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien entfernt. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmstraße/Friedrich-Stein-Straße bleibt zunächst noch erhalten, soll aber ebenfalls noch in diesem Jahr demontiert werden.
Durch die weitgehende Ausweisung als Tempo 30 Zone wird eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung in der Innenstadt geschaffen. Der gesamte Bereich wird vom Verkehrsteilnehmer als eine Einheit wahrgenommen. Durch die Änderung der Vorfahrtsregelungen in „rechts vor links“ können die vorhandenen vorfahrtsregelnden Schilder entfernt werden. Auch für Radfahrer und Fußgänger ist die Temporeduzierung von Vorteil, da diese deren Sicherheit erhöht und die Teilnahme am Verkehr erleichtert. Durch die Verkehrsberuhigung kann sich – durch Verlagerung auf die Hauptstraßen oder den Umstieg auf das Fahrrad – auf diesen Straßen die Verkehrsmenge reduzieren, was zu einer Verringerung der Belastung für die Anwohner der Innenstadt in Bezug auf Lärm und Abgase führt.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geltenden Regelungen ab der Aufstellung bzw. Entfernung der entsprechenden Beschilderung zu beachten und an den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen besondere Vorsicht walten zu lassen.