Freitag, 04. Oktober 2024
StartBeschilderung wird ausgetauscht - Bisherige Geschwindigkeitsbeschränkungen werden angepasst

Beschilderung wird ausgetauscht – Bisherige Geschwindigkeitsbeschränkungen werden angepasst

Landkreis Bad Kissingen. Besser hätte das Wetter kaum sein können: Bei viel Sonnenschein fanden sich Verantwortliche aus Schweinfurt, Bad Kissingen und Hammelburg auf dem Parkplatz bei Trimberg ein. Sie wollten dabei sein, beim Austausch eines der ersten neuen Schilder, die zur Harmonisierung und Verbesserung der Verkehrsregelungen beitragen.

Will heißen: Man passt die Geschwindigkeit an. „Mit dem heutigen Tag greift die Anordnung“, fasste Bad Kissingens stellvertretender Landrat Emil Müller die Aktion der Unteren Straßenverkehrsbehörde mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt zusammen. Sie führt dazu, „dass die Beschilderung zu Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Gesamtstrecke der Bundesstraße B27 von der Grenze zum Landkreis Main-Spessart bis zur Bundesstraße B287 beim Markt Euerdorf erneuert wird.“ Im Gesamtstreckenverlauf werden entlang der Bundesstraße die Stadt Hammelburg, die Gemeinde Fuchsstadt, sowie die Märkte Elfershausen und Euerdorf von dieser Maßnahme betroffen. „Die Autofahrer sollen sich nicht permanent neu einstellen müssen“, erklärte Dr. Michael Fuchs, Behördenleiter des Staatlichen Bauamts Schweinfurt, „die Beschränkung auf 70 km/h an manchen Stellen, an denen vorher 60 km/h oder 80 km/h vorgegeben war, dient einem besseren Ablauf.“

Unfallschwerpunkte

Nach dem Gesetzeswortlaut der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt grundsätzlich für Verkehrsteilnehmer außerhalb von Orten die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. „Das bleibt auch weiterhin so“, bestätigt der Leiter des Sachgebiets Verkehrswesen Ralph Heinrich vom Landratsamt Bad Kissingen. „Grundsätzlich gilt Tempo 100 km/h, ansonsten 70 km/h – außer bei Unfallschwerpunkten.“ Diese Schwerpunkte seien hier auf der Strecke an der Auf- und Abfahrt zur Autobahn bei Langendorf und an der Euerdorfer Brücke zu finden, führte Florian Heuring von der Polizeiinspektion Bad Kissingen aus. Um die Gefahr zu mindern, stehen hier Schilder, die auf Tempo 60 km/h hinweisen. „Die Polizei ist Mitglied in der Unfallkommission, es ist unsere Aufgabe, das Unfallgeschehen im Blick zu haben und entsprechend zu handeln“, so Heuring.

Sie meldet Schwerpunkte weiter und die Straßenverkehrsbehörde reagiert entsprechend. Verkehrszeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter erheblich übersteigt – soweit der nüchterne Gesetzestext.

Wie der Austausch vor Ort vor sich ging, ließen sich auch Fuchsstadts Bürgermeister René Gerner, Elfershausens Bürgermeister Johannes Krumm – der für diesen Termin seinen Urlaub unterbrochen hatte – und seine Stellvertreterin Christine Neeb-Wittmann nicht nehmen.

Harmonisierung und Verbesserung

Die Erneuerung der Beschilderung auf dem Streckenabschnitt der Bundesstraßen 27 und 287 von der Landkreisgrenze zu Main-Spessart bis nach Euerdorf erfolgt nach den Vorgaben des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2020 zur Harmonisierung und Verbesserung der Verkehrsregelungen. „Wir tauschen zunächst rund 50 Schilder aus“, sagte Streckenwart Michael Schäfer beim Termin vor Ort. Die bisherigen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 80 km/h bzw. die Geschwindigkeitstrichter 80 bis 60 km/h werden grundsätzlich gegen 70 km/h ersetzt werden.

In besonderen Ausnahmefällen kann davon auch abgewichen werden. Das Bayerische Verkehrssicherheitsprogramms 2020 fordert von den Fachbehörden, entbehrliche Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beseitigen und erforderliche Geschwindigkeitsbeschränkungen grundsätzlich mit 70 km/h anzuordnen.

Die mancherorts eingeführten Geschwindigkeitstrichter sind, auch vor Ortseingängen, entbehrlich und zu beseitigen, wenn für den Verkehrsteilnehmer ausreichend Sicht auf die Ortschaft besteht. Diese gesetzlichen Vorgaben setzt die Untere Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Bad Kissingen mit den zuständigen Polizeiinspektionen in Bad Kissingen und Hammelburg sowie dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als Straßenbaulastträger für die Bundesstraßen um. So haben sich die Beteiligten vor einigen Wochen von der bestehenden Situation ein Bild vor Ort gemacht und die jetzigen Erneuerungen aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs gemeinsam beschlossen.

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