Buben im Alter von 11 und 14 Jahren verkratzten mehr als 20 Autos – Schneller Ermittlungserfolg der Polizei

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Polizei - Symbolbild
Foto: Alexas_Fotos - Pixabay

HAMMELBURG, LKR. BAD KISSINGEN. Zwei Buben im Alter von 11 und 14 Jahren stehen im Verdacht, in der Nacht von Donnerstag auf Freitag der letzten Woche mehr als 20 Autos verkratzt zu haben. Der schnelle Ermittlungserfolg der Hammelburger Polizei gelang unter anderem auch dank einer gesicherten Schuhabdruckspur. Die Beamten prüfen nun, ob die Jungen für weitere Vandalismusdelikte in Hammelburg verantwortlich sind.

Manchmal sind es die ganz klassischen und althergebrachten Ermittlungsansätze der Polizei, die die Täter überführen. Im Fall von über 20 verkratzten Autos war es unter anderem die auffällige Schuhsohle, die den Verdacht der Beamten auf die Buben aus Hammelburg lenkte. Wie bereits berichtet, wurden in den frühen Abendstunden des 12. und 13. Oktobers mehr als 20 Fahrzeuge im Stadtgebiet von Hammelburg verkratzt. Der dabei angerichtete Schaden liegt dem derzeitigen Ermittlungsstand nach im mittleren fünfstelligen Bereich. Die Hammelburger Polizei leitete sofort intensive Ermittlungen ein und verstärkte die Präsenz im Raum Hammelburg, um weitere Taten zu verhindern und möglichst schnell einen Tatverdächtigen zu ermitteln.

Dank des guten Auges eines Beamten war es bereits am Sonntag möglich, die Serie von Sachbeschädigungen aufzuklären und zwei Tatverdächtige zu ermitteln. Im Zuge eines Einsatzes am Sonntagabend wegen einer Streitigkeit gerieten ein 11-Jähriger und ein 14 Jahre alter Junge in den Fokus der polizeilichen Ermittlungen. Neben weiteren Indizien war es die Schuhsohle des 14-Jährigen, die den Tatverdacht erhärtete. An einem der beschädigten Fahrzeuge hatte die Polizei einen Schuhabdruck sichern können und der markante Abdruck passte zu den Schuhen des Teenagers.

Gegenüber der Polizei räumten die Buben im Beisein der Eltern die Taten ein. Für die Hammelburger Polizei bleibt nun noch zu klären, ob die Schüler auch für die Auslösung eines Feueralarms am Sportzentrum und den unbefugten Gebrauch eines Rollers in Frage kommen.