Dienstag, 26. November 2024
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Für einen lebendigen Ortskern: Von Bäckerei bis Handwerksbetrieb – Viele Kleinstunternehmen kommen für eine Förderung in Frage

LANDKREIS SCHWEINFURT. Eine gute Nahversorgung ist wichtig für die Entwicklung ländlicher Regionen und steigert die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Die Dorferneuerung fördert deshalb Kleinstunternehmen des wiederkehrenden Bedarfs wie Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien oder Handwerksbetriebe, wenn sie zur Grundversorgung der örtlichen Bevölkerung beitragen und mit einer Investition diese aufrechterhalten oder verbessern möchten. Die Dorferneuerung trägt so dazu bei, die ländlichen Gemeinden zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten.

Gelungene Beispiele aus dem Landkreis Schweinfurt

Die Metzgerei und Gastwirtschaft „Zum Alten See“ in Sulzheim-Mönchstockheim hat 2019 diese Möglichkeit der Unterstützung ergriffen. Die Gastwirtschaft mit Metzgerei wurde umfangreich modernisiert, um in der Zukunft weiterhin wirtschaftlich produzieren zu können und die neuen EU-Richtlinien zu erfüllen. So konnte der in die Jahre gekommene Gastraum der Wirtschaft erneuert und im Ladengeschäft eine Klimaanlage installiert werden. Aktuell läuft ein zweiter Förderantrag für eine Baumaßnahme am Schlachthaus.

Das Ehepaar Schmitt in der Metzgerei und Gastwirtschaft „Zum Alten See“ in Sulzheim-Mönchstockheim. | Foto: Metzgerei Schmitt.

Auch die Familie Martin hat von der Förderung für Kleistunternehmen profitiert. Im vergangenen Jahr haben sie das Martins, ein Hotel mit Weinstube und Café, eröffnet, das aus einem ehemaligen Bauernhof in Mainberg entstanden ist. Nach knapp einem Jahr Bauzeit konnten sie ihr Familienprojekt mit viel Mut und Leidenschaft verwirklichen.

Familie Martin vor Ort in Ihrem Hotel in Mainberg | Foto: Familie Martin/MARTINS.hotel

Im Frühjahr dieses Jahres hat auch die Bäckerei Heinrich aus Wipfeld für ihre Bäckerei das Förderprogramm des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken in Anspruch genommen. Durch einen Anbau an den bestehenden Betrieb konnte zusätzliche Produktions- und Lagerfläche gewonnen und so die Bäckerei zukunftsfähig aufgestellt werden.

Der Verkaufsraum der Bäckerei MainBäcker Heinrich in Wipfeld. | Foto: MainBäcker Heinrich.

Wer kommt für die Förderung in Frage?

Für die Förderung kommen sogenannte Kleinstunternehmen in Frage, also kleine Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeiter/-innen, die einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro erzielen. Die Förderung können sowohl bestehende als auch neue Unternehmen beantragen.

Bei den Kleinstunternehmen unterscheidet das Förderprogramm zwischen:

  • Kleinstunternehmer des regelmäßigen Bedarfs: Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder Pflegedienstleistungen. Gefördert werden hier Investitionen, die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung dienen.
  • Kleinstunternehmer des unregelmäßigen Bedarfs: Handwerksbetriebe (z. B. Schreinerei, Autowerkstatt, Friseur-Salon), Dienstleistungsunternehmen (z. B. Floristik, Physiotherapie) und der Einzelhandel (z. B. Fachgeschäfte, Buchhandlung). Gefördert werden können bei diesen Unternehmen nur bauliche Investitionen, wenn sie zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen.

Wichtig: Die geplanten Projekte dürfen nicht vor Bewilligung durch das Amt für ländliche Entwicklung begonnen werden.

Wo Kleinstunternehmen im Landkreis Schweinfurt aktuell gefördert werden können

Folgende Gemeinden bzw. Ortsteile befinden sich in der umfassenden Dorferneuerung:
Birnfeld, Craheim, Hausen, Hergolshausen, Mailes, Michelau, Obbach, Oberlauringen, Schwanfeld, Seestern, Sömmersdorf, Sulzdorf, Sulzheim, Wettringen, Wetzhausen.

Hier können Kleinstunternehmen im Fördergebiet (in der Regel der Altortbereich) gefördert werden.

Folgende Gemeinden bzw. Ortsteile befinden sich in der einfachen Dorferneuerung:

Abersfeld, Breitbach, Eßleben, Forst, Frankenwinheim, Handthal, Kützberg, Löffelsterz, Lülsfeld, Mainberg, Poppenhausen, Schallfeld, Stadtlauringen, Vasbühl, Wiebelsberg, Wipfeld.

Hier können Kleinstunternehmen des täglichen Bedarfs (Bäckerei, Metzgerei, Lebensmittel, Gastronomie, Pflege, Mobilität), die im Altort liegen, gefördert werden.

Für Gemeinden bzw. Ortsteile, die sich nicht in der Dorferneuerung befinden, gilt:

In Dörfern unter 2.000 Einwohner/-innen kann für Unternehmen des täglichen Bedarfs im Altort nach Einzelfallprüfung auf Antrag der Gemeinde eine einfache Dorferneuerung zur Förderung von Kleinstunternehmen angeordnet werden.

Was sind die nächsten Schritte?

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für weitere Informationen gerne mit dem Team der Wirtschaftsförderung am Landratsamt in Verbindung setzen: 09721-55-380 oder per E-Mail an wirtschaft@lrasw.de.

Ansprechpartner für die Antragstellung und die Abwicklung der Dorferneuerung ist das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken in Würzburg.

Es wird dringend empfohlen, das geplante Vorhaben bereits vor der Antragstellung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung grundsätzlich vor zu besprechen.

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