Mittwoch, 06. November 2024
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Landkreis-Reform 1972 – Von der Postkutschenzeit in die Moderne: Einheit zwischen Verwaltung und Lebensraum als Ziel

LANDKREIS WÜRZBURG. „Ein epochales Reformprojekt und wichtige Weichenstellung bis heute“, nannte Dr. Alexander Wolz, Leiter des Staatsarchivs Würzburg, die Landkreisreform von 1972. In der Reihe „AfterWorkWissen“ des Landratsamtes Würzburg referierte Dr. Wolz anschaulich und kompetent in einer Hybrid-Veranstaltung vor Landrat Thomas Eberth, Kreisräten, Bürgermeistern, Mitarbeitenden des Landratsamtes und einigen Bürgern zur Neugestaltung des Landkreises Würzburg, die am 1. Juli 1972 in Kraft trat und so den Landkreis in seiner heutigen Gestalt formte.

Die bayerische Landkreisreform, bei der die Hälfte der Altlandkreise aufgelöst wurde, gelang innerhalb von anderthalb Jahren. Die Zahl der bayerischen Landkreise wurde von 143 auf 71 reduziert, von 48 kreisfreien Städten blieben 25 übrig – eine davon Würzburg. Mit einer Neueinteilung der Landkreise und Gemeindebezirke sollte die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und das Leistungsgefälle zwischen Stadt und Land abgebaut sowie die Verwaltung effektiver und bürgernäher werden, so Dr. Wolz. Denn: Die Anzahl und Größe der Landkreise waren noch während „der Postkutschenzeit“ festgelegt worden, zitierte Dr. Wolz den damaligen Innenminister Dr. Bruno Merk.

Landkreis Ochsenfurt-Würzburg oder Würzburg?

Die Festlegung der Kreissitze, also wo sich das Landratsamt befindet und wo der Kreistag tagen soll, war den Kreistagen der neu gegründeten Landkreise vorbehalten. Und hier wurde es spannend, nachdem klar war, dass der Altlandkreis Ochsenfurt zum Altlandkreis Würzburg fusioniert werden sollte. Obwohl sich die meisten Gemeinden des Altlandkreises Ochsenfurt mit einem Anschluss an den Landkreis Würzburg abfinden konnten, stellte sich der Ochsenfurter Kreistag zunächst quer. Die Forderung nach der Erhaltung des eigenen Landkreises wurde noch im September 1971 nach München durchgegeben. „Notfalls müsse man auf die Barrikaden gehen“, zitierte Dr. Wolz das Schreiben.

Etwas später stellten die Ochsenfurter Kreisräte Bedingungen für den Zusammenschluss, die heute schmunzeln lassen: Kreissitz müsse Ochsenfurt, nicht Würzburg, werden; der neue Landkreis müsse den Namen Ochsenfurt-Würzburg tragen; Gnodstadt dürfe nicht zum Landkreis Kitzingen kommen und die Stadt Aub wollte eine ganze Reihe von Eingemeindungen aus dem bisherigen Landkreis Uffenheim durchführen. „Dies waren lediglich noch Rückzugsgefechte mit dem Ziel, seine Haut nicht zu billig zu Markte zu tragen, die aber letztlich keine Chance auf Realisierung hatten“, bewertet Dr. Wolz die Forderungen.

Das „Stadt-Umland-Problem“

Berühmt wurde während der Landkreis-Reform das Schlagwort vom „Stadt-Umland-Problem“: der damalige CSU-Landtagsabgeordnete Christian Will aus Estenfeld kämpfte hier gegen den damaligen Würzburger Oberbürgermeister Klaus Zeitler: Letzterer forderte, um der Stadt den nötigen Gestaltungs- und Entwicklungsraum zu geben, nicht weniger als die Eingemeindung von 13 finanzkräftigen Umlandgemeinden: Gerbrunn, Höchberg, Lengfeld, Margetshöchheim, Oberdürrbach, Unterdürrbach, Veitshöchheim, Randersacker, Reichenberg, Rottenbauer, Rottendorf, Versbach und Zell sollten nach Zeitlers Plänen in die Stadt eingemeindet werden. Er nannte diese Pläne „ausgewogen und bescheiden“.

Nach langem Ringen von MdL Christian Will und Landrat Friedrich Wilhelm, der seit 1949 Landrat des Landkreises Würzburg war, mit OB Zeitler und der Regierung von Unterfranken, konnte man im Oktober 1973 einen Kompromiss erzielen. Schließlich kamen dann nach und nach fünf Gemeinden zum Stadtgebiet: Ober- und Unterdürrbach, Versbach, Lengfeld und Rottenbauer. Zudem wurde das hintere Steinbachtal von Höchberg Würzburg zugeschlagen.

Christian Will zeigte sich schließlich zufrieden: „… ich meine, die Stadt und der Landkreis gingen beide gestärkt aus der Landkreis- und Gemeindereform hervor.“ OB Klaus Zeitler konnte zeitlebens nicht verwinden, dass die Stadt aus seiner Sicht zu kurz gekommen war und nannte die Gebietsreform „provinziell und unzulänglich“.

Stürmische Jahre der Gemeinde-Gebietsreform

Weitaus aufreibender und langwieriger zog sich die Gemeindegebietsreform hin, die zum 1. Mai 1978 in Kraft trat. Gab es nach der Landkreisreform 1972 im Landkreis Würzburg noch 99 Gemeinden, so verblieben nach dem 1. Mai 1978 immerhin 52 selbständige Gemeinden mit insgesamt 113 Ortsteilen.

Die „Auskreisung“ Gnodtstadts, das ursprünglich zum Altlandkreis Ochsenfurt gehörte, brachte dann die Bürger wirklich auf die Barrikaden. Das Hin und Her, ob die 600-Einwohner-Gemeinde nun zum Landkreis Kitzingen oder Würzburg kommen sollte, entlud sich im Januar 1976: Alle Gnodstädter, ob jung oder alt, brachen mit 30 Traktoren und 20 Pkw zu einem Protestzug nach Würzburg auf, bewaffnet mit teils deftigen Plakaten, und machten ihrem Ärger Luft. Doch es half nichts, die Gemeinde wurde zum 1. Mai 1978 nach Marktbreit, und damit in den Landkreis Kitzingen umgemeindet.

Landrat Thomas Eberth meinte abschließend: „Heute sind wir froh über den Mix aus wirtschaftsstarken Gemeinden und den kleineren Ortschaften, die unseren Landkreis Würzburg ausmachen. Das Verhältnis zur Stadt Würzburg hat sich längst entspannt und wir pflegen zahlreiche Kooperationen, von der Sing- und Musikschule über den Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg bis hin zu neuen Projekten wie Smart City. So profitieren die Menschen der Region Würzburg von den Vorzügen der Großstadt und den Reizen des ländlichen Raums.“

„Es waren sicherlich spannende politische Diskussionen damals und einige werden wir im Jubiläumsjahr auch weiter heraushören“, so Landrat Eberth mit einem herzlichen Dank an Dr. Alexander Wolz. Die gelungene Neugestaltung des Landkreises Würzburg jährt sich heuer zum 50. Mal. Das wird u.a. mit einem Tag der offenen Tür im Landratsamt Würzburg am 3. Juli gefeiert.

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