Donnerstag, 12. Dezember 2024
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Trinkwasser entspricht vollumfänglich der Verordnung und muss nicht mehr abgekocht werden!

POPPENHAUSEN / WERNECK / WAIGOLSHAUSEN – Wie der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe informiert, hat das Gesundheitsamt das für den Versorgungsbereich Werneck (ausgenommen Gewerbegebiet an der A70), Eßleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Ettleben, Waigolshausen, Hergolshausen, Theilheim und Garstadt bestehende vorsorgliche Abkochgebot für das Trinkwasser mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das Trinkwasser in den oben genannten Gebieten wird – gemäß der Presseerklärung vom 04.03.2022 nach dem neuen Verfahren (Chlordioxidanlage) dauerhaft desinfiziert. Die Chlorung erfolgt nach strenger Maßgabe der Trinkwasserverordnung. Die Grenzwerte, die die Trinkwasserverordnung festlegt, sind so ausgerichtet, dass, bei lebenslangem Genuss des Trinkwassers, die Gesundheit keinen Schaden nimmt.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen daher nicht. Für Haustiere und Vieh ist das Trinkwasser ebenfalls unbedenklich. Zum Befüllen von Aquarien empfiehlt
es sich aber, das Wasser zunächst über Nacht stehen zu lassen.

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