LANDKREIS RHÖN-GRABFELD. Die Auswirkungen der extremen Trockenheit werden immer mehr spürbar. Der Anreiz ist bei dieser Trockenheit natürlich groß, seinen Wasserbedarf anderweitig zu decken, so z. B. aus den Bächen und Flüssen. Hierbei bleibt oft genug außer Acht, dass auch die Lebewesen in den Bächen und Flüssen das Wasser – insbesondere bei der aktuellen Trockenheit – dringend benötigen.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen, die besonders schwere Schäden an der Gewässerökologie verursachen können, generell nicht zulässig sind. Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Da unsere Gewässer nicht leistungsfähig genug sind, kann die erforderliche Erlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden. Im Übrigen kann bei weiterer anhaltender Trockenheit auch der zeitweise Widerruf bereits erteilter Erlaubnisse nicht ausgeschlossen werden.
Zulässig im Rahmen des sog. „Gemeingebrauches“ sind lediglich Handschöpfungen mit Eimern oder Gießern sowie Entnahmen mittels Handpumpen aus den Gewässern. Diese dürfen dabei aber auch nicht aufgestaut werden.
Wasserentnahmen ohne Erlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit teilweise erheblichen Bußgeldern geahndet werden.