Montag, 16. Dezember 2024
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Zoll prüft bundesweit im Beherbergungsgewerbe: 30 Verstöße im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt festgestellt

SCHWEINFURT. Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 3. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten standen diesmal im Fokus des Zolls.

Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

87 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten die Schwerpunktprüfung im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt durch. Sie befragten 298 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. 30 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten bis zur endgültigen Klärung weiter*:

  • Vier Beanstandungen umfassen unter anderem die Vorwürfe der
    Beschäftigung von Ausländern, die für ihre Arbeitsausübung keine
    arbeitsberechtigten Aufenthaltstitel vorweisen konnten.
  • In vier Beherbergungsbetrieben besteht der Verdacht, dass der
    gesetzliche Mindestlohn nicht gewährt wurde.
  • Insgesamt in sechs Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei
    der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf.
  • 16-mal beanstandete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Verstöße
    von Melde- und Aufzeichnungspflichten.

Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.

*Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.

Hintergrundinfos:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig und regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.

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