SCHWEINFURT. Die AfD-Fraktion im Kreistag hatte im Hinblick auf die Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz im Februar einen „Antrag auf Erklärung des Kreistages zu drohendem Pflegenotstand“ gestellt, da aus ihrer Sicht ein solcher nicht auszuschließen sei, wenn berufsbezogene Betretungs- und Tätigkeitsverbote verhängt würden. Nach Zurückweisung des Antrages durch Landrat Töpper verschaffte sich die AfD-Fraktion mittels Fachaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Unterfranken Gehör. Der Antrag soll nun in dem zuständigen Sozialausschuss am 07.07.2022 vorbehandelt werden.
Die Zurückweisung ihrer Anträge ist für die AfD-Fraktion im Kreistag nichts Neues. Ob die jeweilige Initiative der Erhaltung korrekter deutscher Amtssprache ohne ideologischen ‚Gender‘-Einfluss dienen soll, der zeitgemäßen Direktübertragung von Sitzungen in den sozialen Medien oder sich gegen die einseitige Parteinahme des Landkreises pro Corona-Impfung wendet zugunsten einer ausgewogenen Information der Kreisbürger, spielt dabei keine Rolle. Wie in anderen kommunalen und sonstigen Parlamenten scheint auch im Schweinfurter Kreistag ein ungeschriebenes Gesetz der schon länger dort vertretenden Parteien vorzuherrschen, wonach alles, was von der jüngsten Oppositionspartei kommt, nicht unterstützenswert oder gar nicht erst zulässig sei. Nicht weniger als fünf Anfragen und Anträge allein im Zusammenhang mit Corona wurden den Damen und Herren Kreisräten auf diese Weise vorenthalten.
Selbstverständlich unterliegen Entscheidungen in Fragen von Medizin und Gesundheit zunächst einmal dem Staatlichen Gesundheitsamt. Doch zu einem Ausnahmethema mit der Tragweite des Corona-Ereignisses sollte in dem Kommunalparlament Kreistag noch nicht einmal ein Austausch von Argumenten, ein Meinungsbild oder eine Empfehlung möglich sein?
Sowohl passiv als auch aktiv betroffene Bürger sind besorgt über die drohende Beschäftigungslosigkeit im Pflegebereich und einem daraus folgenden Pflegenotstand. Seit dem 15.03.2022 sind Unternehmensleitungen verpflichtet, das Landratsamt/Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn ein Nachweis für Arbeitnehmer gemäß Satz 1 des § 20a (2) IfGS nicht vorgelegt werden kann einschließlich der personengebundenen Daten. In der Folge kann das Landratsamt/Gesundheitsamt diesen Arbeitnehmern gemäß § 20a (5) IfGS untersagen, die Räume der Betriebsstätte zu betreten und dort die berufliche Tätigkeit auszuüben.
Es ist allgemein bekannt, dass schon vor „Corona“ die personelle Lage in den Pflegeberufen mehr als angespannt gewesen ist. Es wird einfach jeder einzelne dringend gebraucht. Zur Abwendung eines drohenden Pflegenotstands besteht aus Sicht der AfD der gesetzlich mögliche Ausweg für das Landratsamt/Gesundheitsamt, diese Kann-Bestimmung eben unter Verzicht auf Betretungs- und Tätigkeitsverboten umzusetzen mit der Begründung, damit einen drohenden Pflegenotstand eben verhindern zu wollen – ja zu müssen! Es liegt auf der Hand, dass der Gesetzgeber sich durch die Gestaltung des Gesetzestextes an dieser Stelle als Kann-Vorschrift etwas gedacht hat. Möglicherweise hat er nicht ausschließen wollen, dass eine große Zahl an Pflegebeschäftigten an ihrem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit festzuhalten bereit ist und auf eine Impfung mit inzwischen erwiesenermaßen fragwürdiger Wirkung verzichtet.
Wenn auch für den Kreistag keinerlei Entscheidungsbefugnis in dieser Frage gegeben sein mag, so ist für den Kreisbürger schlichtweg nicht nachvollziehbar, weshalb ein drohender Pflegenotstand in einem Kreiskrankenhaus oder den vielen therapeutischen Praxen im Landkreis etwa nicht Kreisangelegenheit sein soll. Der Kreistag ist nach Meinung der AfD deshalb zunächst einmal das richtige Gremium, in dem dazu sachliche Argumente ausgetauscht werden sollten mit dem aus Sicht der AfD wünschenswertem Ergebnis, dem Herrn Landrat zu empfehlen, auf Betretungs- und Tätigkeitsverbote zu verzichten.
Mit Schreiben vom 15.02.2022 hatte Landrat Töpper den Antrag der AfD zurückgewiesen mit der schwer nachvollziehbaren Begründung, dieser fordere „zu gesetzeswidrigem Handeln“ auf. Offenbar sehen sowohl die Regierung von Unterfranken als auch Landrat Töpper dies jetzt anders, denn die Regierung teilte der AfD-Fraktion am 28.06.2022 mit, das Verfahren sei abgeschlossen, da dem Anliegen durch Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 07.07.2022 durch Landrat Töpper Rechnung getragen wird. Eine dezidierte Bewertung der Angelegenheit bleibt die Regierung allerdings schuldig.