Freitag, 29. März 2024
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DGB Schweinfurt: Minijobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse

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SCHWEINFURT – Besonders in Kleinbetrieben verdrängen Minijobs sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse. So waren in der Stadt Ende Juni 2021 in kleinen Firmen mit unter 10 Beschäftigten 40,9 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse Minijobs, im Landkreis Schweinfurt sogar 45,2 Prozent!

Zum Vergleich: In größeren Betrieben des Landkreises mit 250 und mehr Beschäftigten waren 1,9 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse geringfügig entlohnt, die Zahl in den Schweinfurter Betrieben lag hier bei 9,9 %. Über alle Betriebsgrößen hinweg waren es 23,0 Prozent (Landkreis) und 11,0 Prozent (Stadt). Insgesamt gab es 81.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (davon 53.631 in der Stadt und 27.369 im Landkreis) und 14.684  Minijobs, nämlich 6.647 in Schweinfurt und 8.307 im Landkreis. Das geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit für den Deutschen Gewerkschaftsbund hervor.

Die Daten zeigen: Minijobs verdrängen gute, sozial abgesicherte Arbeit. Sie sind kein Sprungbrett, sondern für viele Menschen eine berufliche Sackgasse, vor allem in kleineren Unternehmen. „Gerade in kleineren Betrieben ändert sich das durch die geplante Reform nicht automatisch. Zwar setzen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr sprunghaft ein, wenn die Minijobgrenze überschritten wird. Für Beschäftigte wird es also etwas attraktiver als bislang, mehr zu arbeiten. Doch in kleineren Betrieben sind es oft die Arbeitgeber, die auf Minijobs setzen“, sagt Frank Firsching, DGB-Regionsgeschäftsführer Unterfranken.

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Den negativen Effekt der Minijobs weist eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nach: Demzufolge verdrängen Minijobs in Kleinbetrieben mit bis zu neun Beschäftigten knapp 500.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Ein zusätzlicher Minijob ersetzt dort im Mittel eine halbe durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Stelle. Anders als oft behauptet sind Minijobs also kein Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern eine Sackgasse. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.

Geringfügig Beschäftigten fehlt außerdem weitgehend der Schutz der Sozialversicherung. Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Entscheiden sie sich gegen die im Minijob optionale Rentenversicherungspflicht, kann sich dies nachteilig auf Rentenansprüche und andere Leistungen der Rentenversicherung auswirken. „Minijobs sind viel zu oft sicheres Ticket in die Altersarmut“, mahnt der Vorsitzende des DGB-Schweinfurt, Martin Schmidl.

„Wenn es noch eines Beweises bedurfte, wie fatal die fehlende soziale Absicherung im Minijob sein kann – die Pandemie hat die Folgen eindrücklich aufgezeigt. 2020 haben hunderttausende Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihren Minijob verloren – ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld. Trotzdem will die neue Bundesregierung Minijobs sogar noch ausweiten. Das ist absolut nicht nachvollziehbar“, kritisiert Martin Schmidl.

Der DGB setzt sich seit langem dafür ein, dass Menschen, die in Minijobs arbeiten, künftig bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen und besser sozial abgesichert werden. Der DGB fordert deshalb, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und dabei die Beschäftigten finanziell zu entlasten. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze lehnt der DGB ab. Sie würde geringfügige Beschäftigung ausweiten, sodass noch mehr Menschen ohne umfassenden Sozialversicherungsschutz arbeiten als bislang.

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