Montag, 25. November 2024
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Würzburg: Extensive Bewirtschaftung von städtischen Flächen

WÜRZBURG. Das Gartenamt ist seit Mai letzten Jahres um eine Spezialkolonne für die Landschaftspflege reicher. Diese pflegt die öffentlichen Grünflächen nach besonderen naturschutzfachlichen Aspekten. Die Landschaftspflegekolonne besteht derzeit aus vier qualifizierten Mitarbeitern. Zeitgleich wurde auch der Fuhr- und Maschinenpark um einen Schlepper mit Balkenmäher und Heuwagen sowie diverse Kleingeräte aufgestockt. 

Von den 180 ha extensiv gepflegten Grünflächen sind rund ein Drittel sogenannte Ausgleichsflächen. Für jedes Stück in Anspruch genommene Natur ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein Ausgleich fällig – etwa, wenn ein neues Wohngebiet gebaut wird. Die restlichen zwei Drittel der Flächen sind ohne solche gesetzlichen Auflagen, jedoch nicht minder wertvoll und erhaltenswert.

Zu Beginn der Industrialisierung war die Artenvielfalt am Größten. Dies war eine Folge der kleinräumigen und differenzierten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu dieser Zeit. „Um diese Vielfalt erhalten zu können, imitiert die Landschaftspflege die damalige Form der kleinstrukturierten, oftmals händischen Bewirtschaftung. Ohne unsere ständige Pflege würden die artenreichen Flächen schnell verbuschen und ihr Artenreichtum stark abnehmen“ erläutert Gartenamtsleiter Dr. Helge Bert Grob.

Extensiv gepflegte Wiesen werden im Stadtgebiet beispielsweise nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht. Meist erfolgt der erste Schnitt Ende Juni oder Anfang Juli. Ein zweiter Schnitt findet optional im Spätsommer statt, da in Würzburg aufgrund der mageren Böden und geringen Niederschläge nicht immer mit einem entsprechenden Aufwuchs zu rechnen ist. Auf nährstoffreicheren Standorten empfiehlt sich hingegen mitunter sogar eine dritte Mahd. Das Schnittgut wird anschließend komplett von der Fläche entfernt. Dadurch findet auf extensiv gepflegten Flächen ein regelmäßiger Entzug von Bodenstickstoff statt.

Bürgermeister Martin Heilig freut sich daher auf einen schönen Mix von gepflegten Parkanlagen und Plätzen und „brummenden, kreuchenden und fleuchenden Wiesen“ im Stadtgebiet.

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