Sonntag, 13. Oktober 2024
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Zweiter Stichtag für den Führerscheinumtausch – Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2023 getauscht haben

LANDKREIS SCHWEINFURT. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierfür gibt es einen in der Fahrerlaubnisverordnung verankerten Stufenplan.

Dieser sieht für Personen, die in den Jahren 1952 oder früher geboren sind, eine Frist bis zum 19. Januar 2033 vor – unabhängig davon, ob sie im Besitz eines Papier- oder Kartenführerscheins sind.

Zweiter Stichtag für Umtausch von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 am 19. Januar 2023

Bei den übrigen Führerscheininhabern, also solchen der Geburtsjahrgänge 1953 oder später, müssen zunächst diejenigen den Umtausch vornehmen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines („Grauer oder rosa Lappen“) sind.
Der zweite Stichtag ist dabei der 19. Januar 2023. Bis zu diesem Tag müssen Inhaber und Inhaberinnen eines Papierführerscheines, die zwischen 1959 und 1964 geboren worden sind, den Umtausch vornehmen. Wer zu dieser Altersgruppe gehört und bereits im Besitz eines Kartenführerscheines ist, muss aktuell nicht umtauschen, die entsprechenden Fristen laufen erst in einigen Jahren ab.

Antragsstellung frühzeitig vornehmen

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheines ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu stellen. Erfahrungen des ersten Stichtages haben gezeigt, dass kurz vor Ablauf der Frist eine immense Antragsflut bei den Fahrerlaubnisbehörden eingeht und somit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Eine Antragstellung wird daher circa sechs Monate vor Ablauf der Frist empfohlen. Beim Landratsamt Schweinfurt besteht für die Beantragung einerseits die Möglichkeit, den Antrag persönlich zu stellen, wozu allerdings eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Aufgrund der großen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine nur mit zeitlichem Versatz verfügbar sind. Andererseits kann der Antrag auch postalisch gestellt werden; bei Angabe einer E-Mailadresse erfolgt dann eine Information, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt.

Anträge auf Umtausch des Führerscheines, bei denen die Fristen aktuell noch nicht ablaufen, werden gegebenenfalls nachrangig bearbeitet. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, diese aktuell auch noch zurückzustellen.

Weitere Informationen, die benötigten Antragsformulare und eine Möglichkeit zur Terminvereinbarung werden auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde unter www.landkreis-schweinfurt.de/Pflichtumtausch zur Verfügung gestellt.

Über den folgenden QR-Code gelangen Bürgerinnen und Bürger direkt auf die entsprechende Website der Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Schweinfurt:

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