Samstag, 27. Juli 2024
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StartCoronaDas Schweinfurter Krankenhaus St. Josef hebt das strenge Besuchsverbot wieder auf

Das Schweinfurter Krankenhaus St. Josef hebt das strenge Besuchsverbot wieder auf

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SCHWEINFURT – Patient/-innen im Krankenhaus St. Josef dürfen ab heute, 22.02.2022, wieder täglich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr besucht werden. Jedoch darf jede/r Patient/in nur einmal täglich eine/n Besucher/in für eine Stunde (1:1:1) empfangen.

Für alle Besucher/innen gilt 2G-Plus. Das heißt: Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen gültigen negativen Corona-Test (Antigen oder PCR) vorweisen, erhalten Einlass. Das gilt auch für Geboosterte! Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, der Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden sein.

Für alle die sich im Krankenhaus St. Josef aufhalten, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

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Ausnahmen von den genannten Zugangsregeln gelten für Besuche der Geburtshilfe- und der Palliativstation. Welche für die Besucher/innen von Sterbenden gelten, werden individuell mit der jeweiligen Station abgestimmt.

Besuchsregeln für die Geburtshilfestation:

Geburt: Die werdende Mutter darf zur Geburt von einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Diese wird vor Ort getestet.
Wochenbett: Auf der Wochenbett-Station dürfen Mütter und Neugeborene nur von einer im Vorfeld bestimmten Bezugsperson (in der Regel der Vater) besucht werden. Für diese gilt 3-G, das heißt: Sie muss nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, der Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden sein.
Aufnahmegespräche: Für diese gilt 3-G. Sie sind auch telefonisch möglich.
Kreissaalführungen werden aktuell nicht angeboten.
Geschwisterkinder müssen mit dem Kennenlernen bis zur Entlassung warten.

Besuchsregeln für die Palliativstation:

Jeder Patient darf zwei Mal täglich zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr Besuch empfangen – eine Person am Vormittag und eine weitere am Nachmittag. Die Besucherzahl pro Patient ist auf maximal 6 fest benannte Personen begrenzt.
Für alle Besucher gilt 3-G. Das heißt: Sie müssen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, der Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden sein.

Auf dem Bild: Eingang Krankenhaus St. Josef
Foto von Kathrin Kupka-Hahn

Auf dem Bild: Eingang Krankenhaus St. Josef
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