Samstag, 27. Juli 2024
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Erneutes Besuchsverbot im Krankenhaus St. Josef nach Corona-Ausbruch auf einer Station

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SCHWEINFURT. Patient/-innen im Krankenhaus St. Josef dürfen ab Mittwoch, den 16.02.2022, nicht mehr besucht werden. Grund dafür ist ein Corona-Ausbruch auf einer Station. Ausnahmen von dem Besuchsverbot gelten für den Besuch von Sterbenden, der Palliativstation und der Geburtsstation.

Besuchsregeln für die Geburtshilfestation:

  • Geburt: Die werdende Mutter darf zur Geburt von einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Diese wird vor Ort getestet.
  • Wochenbett: Auf der Wochenbett-Station dürfen Mütter und Neugeborene nur von einer im Vorfeld bestimmten Bezugsperson (in der Regel der Vater) besucht werden. Für diese gilt 3-G, das heißt: Sie muss nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, der Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Aufnahmegespräche: Für diese gilt 3-G. Sie sind auch telefonisch möglich.
  • Kreissaalführungen werden aktuell nicht angeboten.
  • Geschwisterkinder müssen mit dem Kennenlernen bis zur Entlassung warten.

Besuchsregeln für die Palliativstation:

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  • Jeder Patient darf zwei Mal täglich zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr Besuch empfangen – eine Person am Vormittag und eine weitere am Nachmittag. Die Besucherzahl pro Patient ist auf maximal 6 fest benannte Personen begrenzt.
  • Für alle Besucher gilt 3-G. Das heißt: Sie müssen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, der Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden sein.

Zugangsregeln für die Besucher von Sterbenden werden individuell mit der jeweiligen Station abgestimmt.

Wichtig: Selbstverständlich ist das Krankenhaus für Patient/-innen und Notfälle geöffnet.

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