LANDKREIS WÜRZBURG. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Würzburg hat neue Bodenrichtwerte zum Stand 1. Januar 2022 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist definitionsgemäß der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks und im zweijährigen Turnus zu ermitteln. Hierfür wurden die Daten der vom Landratsamt geführten Kaufpreissammlung, in der jährlich über 2.000 Urkunden diverser Notariate registriert sind, ausgewertet und sachverständig die neuen Richtwerte für jede der 52 Städte und Gemeinden im Landkreis einschließlich ihrer Ortsteile abgeleitet.
Dabei ist zu beobachten, dass sich der Trend steigender Preise für unbebaute Grundstücke, welcher bereits in den Vorjahren festgestellt werden konnte, trotz Corona-Krise im Jahr 2021 auch im Landkreis Würzburg fortsetzt.
Neben den Werten für Wohnbauflächen, gewerbliche Flächen sowie Mischnutzungen im Innenbereich wurden zum aktuellen Stichtag auch Bodenrichtwerte für Ackerland, Grünland sowie Forst (Waldbodenwertanteil) im Außenbereich ermittelt.
Die Bodenrichtwerte werden für die Dauer von einem Monat in den jeweiligen Gemeinden bekanntgemacht. Zudem kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Diese Auskunft ist kostenpflichtig.
Ab voraussichtlich Juli 2022 können die aktuellen Bodenrichtwerte zudem online unter https://vboris.bayern.de kostenfrei abgerufen werden (kein download!). Wer eine amtliche Auskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses benötigt, kann diese dort kostenpflichtig beantragen.
Dr. Benedikt Kaufmann erneut zum Vorsitzenden des Gutachterausschusses berufen
Im Rahmen der Sitzung über den Beschluss der Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 wurde der Geschäftsbereichsleiter des Bauamtes und gleichzeitig bisheriger Vorsitzende, Dr. Benedikt Kaufmann, erneut zum Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Würzburg berufen.
Der Ausschuss setzt sich aus Mitarbeiter*innen der Bauverwaltung des Landratsamtes, des Finanzamtes, der Vermessungsverwaltung sowie ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern – in der Regel Architektinnen und Architekten sowie Sachverständige – zusammen. Er arbeitet selbständig und unabhängig. Die Mitglieder werden gemäß Gutachterausschussverordnung (BayGaV) für die Dauer von vier Jahren berufen. Der Vorsitzende erfüllt die ihm durch die BayGaV und durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben und vertritt den Gutachterausschuss nach außen.