Montag, 07. Oktober 2024
StartSchulpflicht für Kinder und Jugendliche, die kriegsbedingt aus der Ukraine geflohen sind

Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die kriegsbedingt aus der Ukraine geflohen sind

LANDKREIS RHÖN-GRABFELD. Im Landkreis Rhön-Grabfeld sind zum jetzigen Zeitpunkt 184 Kinder und Jugendliche, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, an den Schulen im Landkreis angemeldet und besuchen die deutsche Schule. 132 hiervon werden in derzeit acht speziell eingerichteten sog. pädagogischen Willkommensgruppen beschult, weitere 52 Kinder besuchen den Unterricht in einer Regelklasse und werden nach den Möglichkeiten der Schule in der deutschen Sprache unterrichtet.

Damit sind noch nicht alle ukrainischen Schüler und Schülerinnen, die im Landkreis angekommen sind und hier ihren Wohnort haben, an den Schulen angemeldet. Ab dem neuen Schuljahr müssen alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche eine deutsche Schule besuchen.

Zum neuen Schuljahr müssen Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren (geboren zwischen dem 01.10.2016 und dem 30.09.2012) die zuständige Grundschule vor Ort besuchen. Nähere Informationen erhalten die Eltern oder Betreuer an der zuständigen Grundschule.

Für Kinder und Jugendliche, die im Zeitraum zwischen dem 30.09.2006 und dem 01.10.2012 geboren sind, werden in Bayern zum nächsten Schuljahr sogenannte Brückenklassen eingerichtet.

In diesen Brückenklassen werden die Schüler:innen vorrangig in Deutsch unterrichtet, um die deutsche Sprache möglichst sicher zu erlernen. Außerdem findet Unterricht in Mathematik und Englisch statt. In weiteren Fächern lernen die Kinder und Jugendlichen den Unterricht an einer bayerischen Schule kennen.

Der Besuch der Brückenklasse ist für ein Jahr vorgesehen. Zum Schuljahresende 2023 erhält jede/r Schüler/in von der Schule eine Empfehlung, welche Schule (Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) im darauffolgenden Schuljahr für das Kind geeignet ist.

Daher spielt die Schulform, an der ein Kind die Brückenklasse besucht, keine Rolle für den späteren schulischen Abschluss. Wichtig für die ukrainischen Schüler und Schülerinnen ist im kommenden Jahr vor allem das Erlernen der deutschen Sprache.

Die Steuerungsgruppe des Landkreises, die für die Beschulung ukrainischer Schüler zuständig ist, hat hierfür die Standorte und die Alterszuweisung der Brückenklassen festgelegt:

Im Raum Bad Neustadt muss ein ukrainisches Kind im Schuljahr 22-23 folgende Schule besuchen:

Zeitraum GeburtKlasseSchuleKontakt Schule
30.09.2010-01.10.2012 –5/6Werner-von-Siemens-Realschule Bad Neustadt09771-63080100

verwaltung@rs-nes.de

30.09.2008 – 01.10.20107/8Staatl. Wirtschaftsschule Bad Neustadt09771-6356250

sekretariat@wsnes.de

30.09.2006 – 01.10.20089/10Rhön-Gymnasium Bad Neustadt09771-630150

direktorat@rhoen-gymnasium.de

 

Im Raum Bad Königshofen muss ein ukrainisches Kind im Schuljahr 22-23 folgende Schule besuchen:

Zeitraum GeburtKlasseSchuleKontakt Schule
30.09.2009 – 01.10.20125/6/7Dr.-Karl-Grünewald-Realschule Bad Königshofen09761-1515

verwaltung@rs-badkoenigshofen.de

30.09.2006 – 01.10.20098/9/10Gymnasium Bad Königshofen09761-395650

sekretariat@gymnasium-badkoenigshofen.de

 

Im Raum Mellrichstadt muss ein ukrainisches Kind im Schuljahr 22-23 folgende Schule besuchen:

Zeitraum GeburtKlasseSchuleKontakt Schule
30.09.2010 – 01.10.20125/6Udo-Lindenberg-Mittelschule Mellrichstadt09776-1751

verwaltung@mittelschule-mellrichstadt.de

30.09.2006 – 01.10.20107/8/9/10Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt09776-709097010

verwaltung@mpg-met.de

 

Im Raum Bischofsheim muss ein ukrainisches Kind im Schuljahr 22-23 folgende Schule besuchen:

Zeitraum GeburtKlasseSchuleKontakt Schule
30.09.2010 – 01.10.20075-9Kreuzberg-Mittelschule Bischofsheim09772-492

sekretariat@kbvs-bischofsheim.de

 

Jugendliche, die vor dem 01.10.2006 geboren sind und eine Schule besuchen möchten, wenden sich an die Jakob-Preh-Berufsschule Bad Neustadt (Tel.: 09771-6363800; verwaltung@bsnes.de).

Für weitere Fragen steht die jeweils zuständige Schule zur gerne Verfügung.

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