UNTERFRANKEN. Blickt man auf das polizeiliche Einsatzgesehen anlässlich des letzten Jahreswechsels zurück, so kann man festhalten, dass dies noch den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt war. Die letztjährige Silvesternacht konnte als ruhig bezeichnet werden.
Mit der Rückkehr zu „normalen“ Silvesterfeierlichkeiten ist auch die unterfränkische Polizei heuer verstärkt im Einsatz, um für Sicherheit auf den Straßen vom Untermain, über Mainfranken, bis hin zur Main-Rhön zu sorgen.
Auch nach Wegfall des „Böllerverbots“ – Finger weg von illegalen Böllern
Dieses Jahr sind Raketen, Böller und Co. wieder vom 29.12. bis zum 31.12. im Handel erhältlich. Gerade deswegen möchte das Polizeipräsidium Unterfranken nochmals eindringlich auf den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hinweisen. Ein besonderes Anliegen der Polizei ist es, dass keine illegalen oder selbstgebastelten Böller gezündet werden. Die Risiken, sich dabei selbst oder andere erheblich zu verletzen, sind unkalkulierbar. Deshalb bitten wir darum, nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk mit „CE“-Kennzeichnung („BAM“ Prüfstelle) zu kaufen und das Abbrennen ausschließlich den Altersangaben entsprechend zu erlauben. So haben Böller und Raketen der Kategorie „F2“ in Kinderhänden nichts verloren. Darüber hinaus gilt:
• Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln
• Halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen
• Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
• Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern, z. B. leeren Flaschen im Getränkekasten
• Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden Sie diese erneut
• Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand
• Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper
Wer unbedingt Schreckschusswaffen benutzen muss, sollte wissen, dass er zum Schießen eine Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz braucht. Außerdem bedarf es eines sogenannten „Kleinen Waffenscheins“ zum Führen in der Öffentlichkeit.
Bitte um gegenseitige Rücksicht und Vorsicht
Damit jeder den Jahreswechsel genießen kann, bitten wir darum, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Gerade im Bereich von Krankenhäusern, Altenheimen oder Kirchen sollte kein Feuerwerk abgebrannt werden. Außerdem ist das Abbrennen nur am 31. Dezember und am 01. Januar erlaubt.
Maßvoller Alkoholkonsum und Grenzen kennen
Gerade wenn Feiernde den Genuss von Alkohol übertreiben, kann dies zu Problemen – für sie selbst und andere – führen. An mancher Stelle kommt es durch die enthemmende Wirkung zu Gewaltdelikten wie Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen. Andere geraten im Rausch in eine hilflose Lage und benötigen folglich medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst. Den Jahreswechsel möchte wohl niemand im Krankenhaus verbringen oder das neue Jahr auf diese Weise beginnen. Deshalb appellieren wir auch an alle Eltern, den Alkoholkonsum ihrer Sprösslinge möglichst im Blick zu haben. Und zuletzt noch eine dringende Bitte der Polizei: Lassen Sie nach dem Konsum von Alkohol unbedingt das Auto stehen. Auch wenn Sie glauben, „nur wenig getrunken“ zu haben oder „noch fit“ zu sein. Wer im Vorfeld schon plant, wie er sicher auch ohne Auto nach Hause gelangt, kommt gar nicht in Versuchung. Im Zweifelsfall ist ein Taxi die bessere Wahl, um sicher nach Hause zu kommen.