Samstag, 20. April 2024
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StartCoronaZugangsbeschränkungen für Rathaus, Museen, Stadtbücherei, vhs und Stadtarchiv entfallen, FFP2-Maskenpflicht bleibt

Zugangsbeschränkungen für Rathaus, Museen, Stadtbücherei, vhs und Stadtarchiv entfallen, FFP2-Maskenpflicht bleibt

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SCHWEINFURT – Am 20. März ist das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass jeweils geltende Verordnungen der Bundesländer bis 02. April aufrechterhalten werden, ab Sonntag, 03. April sind dann nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen umsetzbar.

Dieser Basisschutz soll den Schutz vulnerabler Gruppen gewährleisten. Dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch umfasst der Basisschutz Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.

Generell aber entfallen viele Schutzmaßnahmen. So sind ab Sonntag, 03. April Rathaus und städtische Einrichtungen (Museen, Stadtbücherei, vhs, Stadtarchiv) wieder ohne 2G/3G-Nachweis zugänglich.

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Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Makse bleibt für Bürger und Besucher in allen städtischen Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden bestehen.

„Die aktuelle Zahl der Infizierten zeigt, dass die Pandemie noch nicht beendet ist. Um die Bürger aber auch das Personal zu schützen erhalten wir deshalb die FFP2-Maskenpflicht im Rathaus aufrecht. Es ist unsere Pflicht, zu gewährleisten, dass die Daseinsvorsorge aufrechterhalten werden kann. Die momentanen Personalausfälle sind bereits schwer zu kompensieren, weitere Ausfälle müssen daher unbedingt vermieden werden. Ich bitte daher um Verständnis und appelliere, weiterhin verantwortungsbewusst mit der Lage umzugehen und Maske- sowie Abstandsgebot auch andernorts ohne Verpflichtung umzusetzen, wenn es die Situation erfordert. Jetzt ist tatsächlich jeder selbst für sich und die Gesellschaft verantwortlich!“, so Oberbürgermeister Sebastian Remelé.

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