Samstag, 27. Juli 2024
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Aschaffenburg: nach gefährlicher Körperverletzung – Tatverdächtiger festgenommen – Kripo sucht Zeugen

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STOCKSTADT A. MAIN, LKR. ASCHAFFENBURG. Wegen des Verdachts der
gefährlichen Körperverletzung ordnete die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg am
Donnerstag die Vorführung eines 35-Jährigen beim Ermittlungsrichter an. Der Mann soll am Mittwochabend einen 37-jährigen Bekannten mit einem Messer verletzt haben.

Dem aktuellen Ermittlungsstand nach besteht zwischen den beiden Männern ein
bereits länger andauernder Streit, der bei einem neuerlichen Aufeinandertreffen am
Mittwochabend eskalierte. Gegen 19.00 Uhr kam es in der Schwabenstraße offenbar
zu wechselseitigen Körverletzungen zwischen den beiden, wobei auch ein Messer
und ein Baseballschläger zum Einsatz gekommen sein sollen.

Polizei war schnell vor Ort

Die Aschaffenburger Polizei war nach Eingang des Notrufes schnell vor Ort.
Während der 37-Jährige aufgrund einer schweren Stichverletzung vom
Rettungsdienst versorgt und in ein Krankenhaus gebracht werden musste, war sein
zwei Jahre jüngerer Kontrahent zunächst geflüchtet. Der 35-Jährige konnte jedoch im
Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung von Kripobeamten vorläufig
festgenommen werden. Die weiteren Ermittlungen haben Kriminalpolizei und
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg übernommen.

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Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Festgenommene am
Donnerstagnachmittag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen
Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen
Körperverletzung erließ. Der Haftbefehl wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug
gesetzt. Auch gegen den 37-Jährigen wird wegen eines Körperverletzungsdelikts
strafrechtlich ermittelt. Nach aktuellen Informationen sind seine Verletzungen schwer,
jedoch nicht lebensbedrohlich.

Zeugen gesucht

Zeugen, die die Tat beobachtet haben oder Hinweise zu den Hintergründen der
Auseinandersetzung geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 06021/857-
1733 bei der Kriminalpolizei zu melden.

(Quelle: Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 13.05.2022 – Bereich Aschaffenburg)

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