Freitag, 29. März 2024
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Austritt von rund 1000 Kubikmeter Gülle aus Biogasanlage – Polizei vermutet Vorsatztat

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REICHENBERG, OT FUCHSSTADT, LKR. WÜRZBURG. Rund 1000 Kubikmeter Gülle sind am frühen Dienstagmorgen aus einer Biogasanlage ausgetreten. Im Zuge der ersten Ermittlungen der Wasserschutzpolizei Würzburg erhärtete sich der Verdacht, dass der Schaden offensichtlich vorsätzlich herbeigeführt worden war. Gegen einen 33-jährigen Tatverdächtigen wurde inzwischen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Gegen 03.45 Uhr teilte ein Landwirt über den Polizeinotruf mit, dass es an seiner Biogasanlage in der Winterhäuser Straße in Fuchsstadt zu einem Gülleaustritt gekommen war. Am Einsatzort stellte sich in der Folge heraus, dass zwei Entnahmeluken offenbar vorsätzlich geöffnet worden waren, sodass die Gülle über einen Zeitraum von bis zu zwei Stunden austreten konnte.

Aufgrund der drohenden Umweltgefahren befanden sich in der Folge zahlreiche Feuerwehren des Landkreises Würzburg, die Berufsfeuerwehr Würzburg, die Freiwillige Feuerwehr Rottenbauer, das Wasserwirtschaftsamt, der Entwässerungsbetrieb und der Fachbereich Umwelt und Klima der Stadt Würzburg sowie das Umweltamt des Landkreises Würzburg im Einsatz.

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Die ersten Ermittlungen in dem Fall wurden wegen des Verdachts eines Umweltdeliktes von der Wasserschutzpolizei Würzburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg durchgeführt. Hierbei ergab sich ein Anfangsverdacht gegen einen 33-Jährigen aus dem Landkreis Würzburg, der am Dienstagvormittag vorläufig festgenommen wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen ihn läuft nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Umweltstraftat. Das Tatmotiv ist noch unklar und Gegenstand der andauernden Ermittlungen.

Das Gesamtausmaß und die damit verbundene Sachschadenshöhe sind derzeit ebenfalls noch nicht abschätzbar. Der Einsatz dauert aktuell noch an (Stand 16.00 Uhr).

O-Ton des Pressesprechers Björn Schmitt:

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