Samstag, 27. Juli 2024
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Internetkriminelle erpressen Mann mit Nacktbildern – Die Polizei warnt vor der Betrugsmasche

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LKR. KITZINGEN. Am Mittwoch erstattete ein 29-Jähriger Anzeige bei der Kriminalpolizei Würzburg wegen einer Interneterpressung, nachdem er an unbekannte Täter mehrere hundert Euro überwiesen hatte. Diese wollten ihn mit angeblich pornographischem Bildmaterial verunglimpfen, sollte er der Zahlung nicht nachkommen.

Ein junger Mann wurde Opfer einer Erpressungsmasche, die ihr Wirkungsfeld im Internet findet. Der Mann wurde über die Social Media Plattform Instagram von einer unbekannten Frau angeschrieben, die sich zunächst freundschaftlich mit ihm unterhalten hatte und im Weiteren über WhatsApp mit dem 29-Jährigen kommunizierte. Hierbei sollen bei einem Videochat Nacktbilder entstanden sein.

Kurz darauf meldete sich ebenso über WhatsApp eine weitere Person und übte Druck auf ihn aus. Wenn der junge Mann nicht bereit wäre, mehrere hundert Euro über einen Auslandsüberweisungsdienst zu transferieren, würde das Bildmaterial im Internet veröffentlicht oder gar an Freunde und Bekannte versandt werden, die auf den Social-Media-Plattformen mit dem 29-Jährigen verknüpft sind. Der Erpresste überwies zwar zunächst das geforderte Geld, vertraute sich dann allerdings der Polizei an und erstattete Anzeige. Die Kriminalpolizei Würzburg hat nun die Ermittlungen aufgenommen.

Die Täter haben ihren Sitz mutmaßlich im Ausland, sodass hiesigen Behörden die Ermittlungen dadurch erschwert werden. Dieser Modus Operandi ist nur eine von zahlreichen Vorgehensweisen seitens der Internetkriminellen – so werden auch andere Social Media Plattformen und Kommunikationsdienste mit Videochatfunktion für ähnlich gelagerte Erpressungen auf sexueller Grundlage genutzt.

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Die Polizei warnt daher eindringlich vor derartigen Cybercrime-Delikten und der Herausgabe persönlicher und sensibler Daten an Fremde im Netz. Sofern man dennoch Opfer einer solchen Straftat geworden ist, gibt die Polizei folgende Hinweise zur Anzeigeerstattung:

  • Bei akuter Bedrohung / Erpressung, wenden Sie sich an die Polizei – im Zweifel wählen Sie die 110. Die weitere Vorgehensweise wird Ihnen erläutert.
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an und lassen Sie sich nicht von einem möglichen Schamgefühl abhalten. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Ihnen wird professionell geholfen.
  • Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Sie bei einem ersten Gespräch mit der Polizei nicht unmittelbar auf spezialisierte Cybercrime-Experten treffen und deshalb in den meisten Fällen noch an eine spezialisierte Fachdienststelle weitergeleitet werden oder von dort Rückfragen erhalten.
  • Existierendes Datenmaterial – wie z. B. E-Mails, Chat-Verläufe in Messengerdiensten, digitale Fotos oder Videos u. v. m. – sind wichtige Beweismittel, die Sie bis zum ersten Kontakt mit der Polizei bestenfalls komplett unverändert lassen.
  • Bringen Sie das gesicherte Beweismaterial am besten gleich zur Anzeigenerstattung mit. Das ist wichtig für die weiteren Ermittlungen, um den Verlust von Spuren im Netz zu vermeiden.
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