Mittwoch, 16. Oktober 2024
StartPKW aus Garage entwendet, Fahrzeug beschädigt, Steinmauer angefahren

PKW aus Garage entwendet, Fahrzeug beschädigt, Steinmauer angefahren

Pressebericht der Polizeiinspektion Bad Neustadt vom 06.04.2022

Pkw aus Garage entwendet

OBERWEIßENBRUNN – Lkr. Rhön-Grabfeld. Im Zeitraum Montag, 22:00 Uhr bis Dienstag, 06:30 Uhr, entwendete ein bislang unbekannter Täter aus einer Garage im Kirchhofsweg einen VW-Touran im Wert von über 18.000,00 Euro. Sowohl das Garagentor als auch die Türe zu dieser waren verschlossen. Offensichtlich gelangte der Dieb über eine zweite Türe, welche mit einem Holzstab gesichert war, in den Innenraum. Am Dienstagabend wurde der Polizei dann mitgeteilt, dass das gestohlene Fahrzeug in Oberzell aufgefunden und sichergestellt wurde. Dieses stand mit einem platten Reifen verschlossen am Fahrbahnrand. In unmittelbarer Nähe zum Fundort des VW-Touran erfolgte ein
erneuter Pkw-Diebstahl.

Wer kann der Polizei unter 09771/606-0 Hinweise auf den Täter geben?

Geparktes Fahrzeug beschädigt – Zeugen gesucht

BAD NEUSTADT – Lkr. Rhön-Grabfeld. Am Dienstag, in der Zeit von 07:18 Uhr bis 16:00 Uhr, parkte eine Frau ihren schwarzen Hyundai im Rudolf-Diesel-Ring auf dem Mitarbeiterparkplatz einer Bäckerei. Als sie am Abend zu ihrem Fahrzeug zurückkam stellte sie eine Beschädigung am rechten Außenspiegel fest. Der Schaden beläuft sich auf ca. 50,00 Euro.

Unfallflucht – Steinmauer angefahren

Zwischen 14:00 Uhr und 16:45 Uhr beschädigte am Dienstag vermutlich ein Lkw-
Fahrer in der Gartenstraße eine Steinmauer, welche auf der Grundstücksgrenze zum
Bürgersteig steht. Die Mauer wurde durch den Zusammenstoß verschoben.

Wer hat zu den beiden oben genannten Unfallfluchten Beobachtungen gemacht und kann der Polizei unter 09771/606-0 Hinweise geben?

Zu schnell unterwegs

BAD NEUSTADT – Lkr. Rhön-Grabfeld. Am Mittwoch, gegen 03:25 Uhr, fiel der Polizeistreife ein Lkw-Fahrer auf, welcher mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle in der Meininger Straße konnte der Fahrer teilweise gar keine und teilweise nur lückenhafte Aufzeichnungen seiner Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Die Weiterfahrt wurde zur Einbringung der Pausenzeiten untersagt. Gegen den Fahrer wurde Anzeige wegen Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz erstattet.

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