Samstag, 27. Juli 2024
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Verstoß gegen das bay. Fischereigesetz und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung

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NORDHEIM/RHÖN, Lkr. Rhön-Grabfeld. Bereits letzte Woche berichtete die PI Mellrichstadt von Aufnahmen einer Wildkamera auf welchen Angler zu sehen waren, welche widerrechtlich an einem Teich bei Nordheim gefischt hatten.

Am Montag konnte an dem betreffenden Teich erneut ein Mann beobachtet werden, wie er um den See ging und sich mit seiner Angel eine gute Stelle zum Fischen suchte. Der Beobachter dieser Situation verständigte die PI Mellrichstadt. Nach dem Eintreffen der Streife vor Ort stellte sich heraus, dass der 27-jährige Fremde weder im Besitz eines gültigen Fischereischeines war, noch eine Berechtigung hatte an dem Teich zu fischen.

Aufgrund dessen kassiert er nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das bay. Fischereigesetz. Im Rahmen dieser Sachverhaltsaufnahme fanden die Beamten auch noch heraus, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz schon Mitte 2019 nach Deutschland verlagert hatte, sein Fahrzeug aber noch im Ausland zugelassen war. Weil er die Pflicht versäumt hatte die Zulassung in Deutschland vorzunehmen, erhält er eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

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(PPB PI MET, 16.08.2022)

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