Samstag, 27. Juli 2024
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Zuschuss aus dem Naturschutzfonds

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LANDKREIS KITZINGEN. Der Landkreis Kitzingen stellt für den Umwelt- und Naturschutzfonds auch in diesem Jahr wieder Mittel zur Verfügung. Mit diesem Fonds sollen Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur gefördert werden. Hierunter fallen zum Beispiel die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, das Anpflanzen von Hecken, die Anlage und Pflege kleiner Tümpel, aber auch Wald- und Flursäuberungsaktionen sowie die Pflege von Ödland.

Entsprechende Anträge können von Organisationen, Vereinen oder Privatpersonen bis 15. September dieses Jahres gestellt werden. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 70 Prozent der entstandenen tatsächlichen Kosten. Der ehrenamtliche Arbeitseinsatz, für den keine Kosten entstehen, wird nicht gefördert. Die Förderung setzt immer einen Antrag voraus, der formlos gestellt werden kann. Er sollte jedoch folgende Angaben enthalten: Kurze Beschreibung der Maßnahme; Übersichtslageplan (sofern vorhanden), in dem die Lage der Maßnahme gekennzeichnet ist; Angabe der Flurnummer und der Gemarkung; Eigentümer des Grundstückes, gegebenenfalls Mitteilung, ob der Eigentümer einverstanden ist; Kosten der Maßnahme (Kostenvoranschlag oder Rechnung, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist). Eine Förderung entfällt, sofern Zuschüsse aus anderen Programmen beantragt werden können.

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen (09321/928-6210 oder  928-6211 oder naturschutz@kitzingen.de ) ist bei der Antragstellung behilflich. Bisher vorgelegte Anträge werden automatisch berücksichtigt und müssen nicht mehr neu gestellt werden. Ab diesem Jahr können Sie auch unser neues Online-Antragsformular nutzen: https://www.kitzingen.de/digitales-buergerbuero/natur-umwelt-nachhaltigkeit/natur-und-artenschutz/informationen-und-rechtliches/naturschutzfonds-richtlinien/

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Wichtig ist dabei, dass die Anträge in der Reihenfolge, wie sie bei der unteren Naturschutzbehörde eintreffen, bewilligt werden, bis die Fördermittel vollständig ausgeschöpft worden.

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