Samstag, 27. Juli 2024
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Fahrt unter Alkoholeinfluss, zwei Verkehrsunfälle und Reh erwischt

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Pressebericht der Polizeiinspektion Bad Kissingen vom 6.04.2022.

Fahrt unter Alkoholeinfluss

BAD KISSINGEN: In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde ein 56-jähriger Mann in der Ludwigstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde Alkoholgeruch bei dem Fahrer wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,12 Promille. Die Weiterfahrt wurde seitens der Polizeibeamten unterbunden. Weiterhin erwartet den Fahrer eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Ins Rutschen gekommen – Unfall

BAD KISSINGEN: Am Dienstagmorgen, gegen 10:15 Uhr, befuhr eine 26-Jährige mit ihrem VW die Kreisstraße von Eltingshausen in Richtung Reiterswiesen. Dabei kam sie auf regennasser Fahrbahn an einem Kurvenende ins Rutschen. Infolgedessen verriss sie das Lenkrad, kollidierte mit der Leitplanke und kam schlussendlich in einem Feld zum Stehen. Die Fahrerin blieb glücklicherweise unverletzt. Ihr Pkw war nicht mehr fahrbereit, weshalb eine Abschleppung veranlasst wurde. Ein Gesamtschaden von etwa 7.500,- Euro ist entstanden.

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Verkehrsunfall – Wer hat was gesehen?

MÜNNERSTADT: Bereits am 11.03.2022 hatte sich auf der Landstraße zwischen Roth und Reichenbach ein Verkehrsunfall ereignet, bei der eine Person verletzt wurde. Auf Höhe der Abzweigung nach Windheim war ein Kleinkraftradfahrer nach links in einen Waldweg abgebogen. Dabei kam es zum seitlichen Zusammenstoß mit einem PKW, der den Kleinkraftradfahrer in diesem Augenblick überholte.

Zur Klärung des Sachverhaltes sucht die Polizei Unfallzeugen. Diese sollen sich bitte direkt mit der Polizeiinspektion Bad Kissingen unter der Telefon-Nr. 09 71 / 71 49 – 0 in Verbindung setzen.

Reh erwischt

NÜDLINGEN: Am Dienstagabend, gegen 20:40 Uhr, fuhr eine 57-Jährige mit ihrem VW von Nüdlingen in Richtung Haard. Dabei kreuzte ihr ein Reh die Fahrbahn, das frontal von ihr erfasst wurde. Das Tier flüchtete anschließend. An dem Fahrzeug ist ein Schaden von etwa 100,- Euro entstanden. Der zuständige Jagdpächter wurde entsprechend in Kenntnis gesetzt.

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