Donnerstag, 18. April 2024
- Anzeige -
StartNachrichtenSchweinfurtTerminbuchung entfällt ab dem 1. März: Zugang zu Impfangeboten nochmals vereinfacht, Stellen...

Terminbuchung entfällt ab dem 1. März: Zugang zu Impfangeboten nochmals vereinfacht, Stellen in Werneck und Geo schließen

- Anzeige -

SCHWEINFURT STADT UND LANDKREIS – Ein langsames Ende der pandemiebedingten Einschränkungen scheint in Sicht. Erste vorsichtige Lockerungen sind erfolgt, weitere schrittweise Öffnungen und Erleichterungen in Planung.

Konstant niedrige Nachfrage: Schließung der Impfstellen in Werneck und Gerolzhofen

Eine zusätzliche Entwicklung zeichnet sich derzeit ab: Die Nachfrage nach Impfungen in der Region Schweinfurt geht weiter zurück, so dass Ende März die Impfstellen in Werneck und Gerolzhofen schließen. Diese Entscheidung muss allerdings mit Blick auf die Ausweitung der bundesweiten Impfkampagne verstanden werden. Während seit vergangenem Oktober vordergründig Hausärztinnen und -ärzte Impfungen durchführen sollen, können seit Anfang Februar auch Apotheken sowie Tier- und Zahnärztinnen und -ärzte impfen.

- Anzeige -

Großer Dank an die Verantwortlichen vor Ort in Werneck und Gerolzhofen

Die Impfstelle in Werneck öffnet demnach letztmalig am Samstag, 26. März 2022, und die Impfstelle in Gerolzhofen am Donnerstag, 31. März 2022. Stadt und Landratsamt Schweinfurt danken allen Verantwortlichen vor Ort für die großartige Unterstützung über all die Monate hinweg, insbesondere geht ein Dank an den Markt Werneck und an die katholische Kirchenstiftung Werneck sowie an die Stadtverwaltung Gerolzhofen.

Veränderte Öffnungszeiten der stationären Impfangebote ab März

Aufgrund der niedrigen Nachfrage werden auch die Öffnungszeiten der Impfstellen wieder reduziert. Ab März 2022 sind alle stationären Impfangebote des Impfzentrums Schweinfurt nur noch von Dienstag bis Samstag geöffnet.

Auch mit Blick auf die angekündigten Lockerungsschritte bleibt das Impfen aber weiterhin die wichtigste Maßnahme, um die Pandemie auch langfristig beenden zu können.

Zugang zu Impfangeboten nochmals vereinfacht: Ab März alle Impfangebote ohne Termin

Um weiterhin den Weg zur Impfung so einfach und schnell wie möglich zu gestalten, sind ab 1. März 2022 alle Impfangebote des gemeinsamen Impfzentrums von Stadt und Landratsamt Schweinfurt ohne vorherige Terminvereinbarung zugänglich.

Die Impfangebote im Überblick – Veränderte Öffnungszeiten ab März

Impfzentrum Volksfestplatz: bisher Montag bis Sonntag 11:00 – 19:00 Uhr

Veränderte Öffnungszeiten ab März: Dienstag bis Samstag 11:00 – 19:00 Uhr

Impfladen Stadtgalerie (Erdgeschoss): bisher Montag bis Samstag 11:00 – 19:00 Uhr
Veränderte Öffnungszeiten ab März: Dienstag bis Samstag 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Impfstelle in Werneck: bisher Freitag bis Sonntag 12:00 Uhr – 19:00 Uhr
Veränderte Öffnungszeiten ab März (bis 26. März): Freitag und Samstag 12:00 Uhr bis 19.00 Uhr

Impfstelle in Gerolzhofen (bis 31. März): Dienstag bis Donnerstag 12:00 bis 19:00 Uhr

Mobiles Impfen: die aktuellen Standorte und Zeiten sind unter www.schweinfurt.de/sofortimpfung oder www.landkreis-schweinfurt.de/sofortimpfung abrufbar

Verfügbare Impfstoffe

Der Impfstoff ist weiterhin frei wählbar. Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landratsamt Schweinfurt bietet an all seinen Standorten die Wahl zwischen den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Auch Personen über 30 Jahre können den Impfstoff von Biontech erhalten.

Nicht angeboten wird auf Grund der geringen Nachfrage der Impfstoff von Johnson&Johnson. Dieser ist bereits seit November 2021 nicht mehr im Angebot des Impfzentrums Schweinfurt enthalten.

Inzwischen konnte auch der Impfstoff von Novavax bestellt werden. Er soll am Mittwoch, 02. März 2022 an die Impfzentren ausgeliefert werden. Sobald er eintrifft, erhält zunächst ausschließlich das von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Personal die Möglichkeit, sich mit diesem proteinbasierten Impfstoff schützen zu lassen.

Stadt und Landratsamt Schweinfurt haben in den vergangenen Wochen den Bedarf bei den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen abgefragt. Die Abfrage bei den Trägern der ambulanten Pflegedienste läuft zurzeit.

Für die anderen von der Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes betroffenen Einrichtungen oder Berufsgruppen, wie etwa die Physiotherapie etc. werden im Impfzentrum am Montag, 07. März 2022 und am Mittwoch, 09. März 2022 jeweils von 11:00 bis 16:00 Uhr Zeitkorridore für die Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff eingerichtet, um den Verwurf angebrochener Ampullen zu vermeiden. Erforderlich ist, dass die Berechtigung durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen wird, welche auch die konkrete Tätigkeit beschreibt.

Erst im Anschluss an diese prioritären Impfungen sind allgemeine Impfungen mit dem Vakzin von Novavax möglich. Voraussichtlich wird das ab dem 10. März 2022 der Fall sein. Hierüber wird gesondert informiert werden.

Viertimpfung

Für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischungsimpfung, die Viertimpfung.

- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
Lies auch
- Anzeige -
- Anzeige -

Meist gelesen